Vorlage - BR-019/2018
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Die Gemeindevertretung Britz benennt als Interessenvertreter des Trägers für den Kita-Ausschuss der Kita »Britzer Zwerge«
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mit sofortiger Wirkung.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 (1) Kindertagesstättengesetz (KitaG) soll in jeder Kindertagesstätte ein Kindertagesstätten-Ausschuss (Kita-Ausschuss) gebildet werden. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.
In 2018 wurden in der Kita Britz die Elternvertreter neu gewählt. Unter anderem nahmen sich diese vor, eine Geschäftsordnung zu erstellen, die die Ausübung der Tätigkeit des Ausschusses regelt. Darin wird geregelt sein: »Der Kita-Ausschuss besteht aus drei Interessengruppen mit mindestens zwei Vertretern der Elternschaft, der Beschäftigten und denen des Trägers, aber maximal zwei Stimmberechtigten pro Interessengruppe.«
Diese Regelung erfordert, dass eine zweite Person als Interessenvertreter des Trägers benannt wird. Als bisheriger Vertreter des Trägers war Herr Lutz-Werner Marten benannt.
Hierzu der Praxiskommentar zum Kitagesetz:
»Dem Träger ist freigestellt, wen er in den Kindertagesstätten-Ausschuss entsendet. Es empfiehlt sich die Vertretung durch Personen, die mit der Fach- und Dienstaufsicht über die Kindertagesstätte betraut sind. Dies kann auch die Leitung der Einrichtung sein. Es ist allerdings aufgrund der Zugehörigkeit der Leitung zum Kreis der Mitarbeiter(innen) zu bedenken, ob und bei welchen anstehenden Tagesordnungspunkten und Entscheidungen eine solche Beauftragung sinnvoll ist.«
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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