Vorlage - LI-011/2018 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Im Ergebniss der Variantenuntersuchung und der daraus folgenden Festlegung auf Variante 4 (Anlagestellen, Baustellenandienung über Wasser) wurden zunächst die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen für die Variante Anlegestellen überarbeitet. Die überarbeiteten Unterlagen zur Genehmigungsplanung wurden dem Amt Britz-Chorin-Oderberg mit Schreiben vom 14.02.2018 übergeben.
Für das Herstellen des Einvernehmens mit den Beteiligten, sind 16 Wochen (Beginn 15.02.2018) vorgesehen.
Es sind folgende Behörden / Verwaltungen zu beteiligen: - Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - LK Barnim, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt - Biosphärenreservatsverwaltung
Weiterhin werden derzeit folgende Träger öffentlicher Belange (TöB) vom Planungsbüro aufgrund der Planungsänderungen erneut abgefragt:
- WSA Berlin Nachrichtentechnik (Leitungsabfrage) - Kampfmittelbeseitigungsdienst (für die zusätzlich in Anspruch genommenen Flächen) - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (Bodendenkmalvermutungsflächen) - Deutsche Telekom Technik GmbH
Die erfolgreiche Herstellung des Einvernehmens mit allen Beteiligten sowie die Mittelfreigabe bis Mitte Juni 2018 vorausgesetzt, erfolgt im Anschluss die Überarbeitung der Ausführungs- und Vergabeunterlagen.
Für die Prüfung der Unterlagen durch die Gemeinde Liepe ist der Zeitraum vom 13.07. bis 09.08.2018 vorgesehen.
Nach Einarbeitung der Prüfanmerkungen der WSV, des Amtes BCO und der Gemeinde Liepe folgt das Vergabeverfahren, welches am 30.10.2018 mit dem Zuschlag für die Baufirma enden soll.
Aktuell ist der Baubeginn somit für November 2018 vorgesehen. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 20 Monaten wäre das Bauende dann Mitte Juli 2020.
Aufgrund des positiven Votums der LAG Barnim e.V., die die Konformität des Vorhabens „Ersatzneubau der Wegebrücke Liepe über die Havel-Oder-Wasserstraße“ zur Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Barnim bestätigt hat, wurde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung von LEADER-Vorhaben gemäß Richtlinie des MLUL gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid des Landesamtes (LELF) vom 18.01.2018 mit dem Verweis auf den Zuweisungsbescheid des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 11.10.2017 abgelehnt. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat mit Schreiben vom 14.02.2018 Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt. Eine Entscheidung durch das Landesamt für Ländliche Entwickung, Landwirtschaft und Flurneuordnung dazu steht noch aus. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |