Vorlage - OD-018/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stimmt der unentgeltlichen Nutzung einer ca. 35 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück – Flurstück 30, Flur 1, Gemarkung Oderberg für die Errichtung einer Bootseinlassstelle der Feuerwehr zu. Nutzungsberechtigter ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Die derzeitige Einlassstelle für Boote der Feuerwehr befindet sich in der „Berliner Straße“, Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 30. Aufgrund der beabsichtigten Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstücke 286, 287/1, 287/2, 288/1, 288/2, 289/1 und 289/2 ist eine Verlegung der Feuerwehrbootseinlassstelle ca. 20 bis 25 Meter Richtung Osten, angrenzend an die Parkflächen notwendig, da nach Veräußerung der Grundstücke keine Flächen zum Rangieren durch die Feuerwehreinsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Der neue Standort bietet die Möglichkeit, die Gasse („Hülfers-Gasse“) als Rangierfläche zu nutzen. Die Rangierfläche ist ausreichend. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Oderberg. Insofern ist zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur unentgeltlichen Nutzung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 30 notwendig. Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Nutzungsberechtigten.
Neuer Standort Bootseinlassstelle der Feuerwehr
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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