Vorlage - OD-018/2018

 
 
Betreff: Zustimmung zur Nutzung eines kommunalen Grundstückes zur Errichtung einer Feuerwehrbootseinlassstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.03.2018 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stimmt der unentgeltlichen Nutzung einer ca. 35 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück – Flurstück 30, Flur 1, Gemarkung Oderberg für die Errichtung einer Bootseinlassstelle der Feuerwehr zu. Nutzungsberechtigter ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 


Sachverhalt:

Die derzeitige Einlassstelle für Boote der Feuerwehr befindet sich in der „Berliner Straße“, Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 30. Aufgrund der beabsichtigten Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstücke 286, 287/1, 287/2, 288/1, 288/2, 289/1 und 289/2 ist eine Verlegung der Feuerwehrbootseinlassstelle ca. 20 bis 25 Meter Richtung Osten, angrenzend an die Parkflächen notwendig, da nach Veräußerung der Grundstücke keine Flächen zum Rangieren durch die Feuerwehreinsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen. Der neue Standort bietet die Möglichkeit,  die Gasse („Hülfers-Gasse“) als Rangierfläche zu nutzen. Die Rangierfläche ist ausreichend. 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Oderberg. Insofern ist zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur unentgeltlichen Nutzung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 30 notwendig. Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Nutzungsberechtigten.

 

Neuer Standort Bootseinlassstelle der Feuerwehr

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen