Vorlage - LS-012/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stimmen der unentgeltlichen Nutzung einer ca. 30 - 35 m² großen Teilfläche aus dem gemeindeeigenen Grundstück – Flurstück 605, Flur 9, Gemarkung Lunow für die Errichtung einer Bootseinlassstelle der Feuerwehr zu. Nutzungsberechtigter ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Derzeit gibt es keine Einlassstelle für Boote der Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg von der Schleuse Hohensaaten bis Lunow. Die Boote der Feuerwehr können noch in Stolzenhagen zu Wasser gelassen werden, jedoch handelt es sich bei dem betreffenden Grundstück um eines, welchen in privatem Eigentum steht. Zur Errichtung einer neuen Einlassstelle eignet sich das Grundstück Gemarkung Lunow, Flur 9, Flurstück 605 am Bollwerk Lunow, km 99. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Insofern ist zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme die Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zur unentgeltlichen Nutzung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Lunow, Flur 9, Flurstück 605 notwendig. Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Nutzungsberechtigten.
Standort Bootseinlassstelle der Feuerwehr
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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