Vorlage - HO-006/2018
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Die Amtsverwaltung wird auf der Grundlage des § 29 der KomHKV Bbg beauftragt, jeweils mit Stand Quartalsende bis zum 5. Werktag des Folgemonats über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Sachverhalt: In seiner Mail vom 26.02.2018 stellte der Einreicher als Gemeindevertreter der Gemeinde Hohenfinow folgenden Antrag: „Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Amtsdirektor wird gebeten, jeweils zum Quartalsende den kumulierten Stand der Buchungen der Einzahlungen und Auszahlungen der wichtigsten Position des Gemeindehaushalts vorzulegen. Die Positionen sind ausreichend detailliert zu gliedern. Die Darstellung soll in tabellarischer Form und auf maximal 2 Seiten erfolgen. Es soll ein Ergebnis mit Bezug zum Jahreshaushalt ausgegeben werden. Die Darstellung soll zum jeweils auf das Quartalsende folgenden Gemeinderat erfolgen.
Begründung: Die Amtsverwaltung legt der Gemeindevertretung in jedem Jahr einen etwa 100seitigen Haushaltsplanentwurf vor, der regelmäßig auf Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben beruht. Eine belastbare bzw. gesicherte Spitzrechnung der Einnahmen und Ausgaben liegt mangels Jahresabschlüssen seit 2011 nicht vor. Es kommt im Verlauf des Jahres regelmäßig zu unplanmäßigen Ausgaben, deren Auswirkungen für den Haushalt der Gemeinde wird nicht wirklich abschätzen können. Die Vorlage des Standes der laufenden Haushaltsabwicklung kann die Entscheidungen der Gemeindevertretung qualifizieren. Außerdem verbessert die Vorlage des Standes der Haushaltsabwicklung die Kontrolle der Amtsverwaltung und verbessert die Transparenz der Arbeit der Gemeindevertretung.
Die Darstellung des laufenden Standes des Gemeindehaushaltes wird dem Gemeinderat die Entscheidung zum folgenden Haushaltsplan erleichtern."
Stellungnahe des Amtsdirektors: Die Gemeindevertretung ist nach § 29 der KomHKV des Landes Brandenburg mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Berichterstattung wird sich auf den Haushaltsvollzug, also auf die Einhaltung der im Haushaltsplan festgesetzten Beträge der Erträge und Aufwendungen, der Ein- und Auszahlungen sowie der veranschlagten Investitionsmaßnahmen beziehen. Produktziele und Kennziffern wurden mit dem Haushaltsplan 2018 noch nicht bzw. nur partiell definiert. Aus diesem Grund ist eine umfangreiche Berichterstattung über den Stand der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele noch nicht möglich. Die Erstellung einer zweiseitigen Auswertung ist nicht aussagefähig und würde nur den Vollzug der Gesamthaushalte nach Ertrags- und Aufwandsarten, sowie Einzahlungs- und Auszahlungsarten abbilden. Deshalb wird vorgeschlagen, die Auswertung zumindest nach Produktbereichen (Anlage) quartalsweise vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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