Vorlage - CH-023/2018

 
 
Betreff: Erteilung gemeindliches Einvernehmen zur Umplanung Ersatzneubau KITA-Brodowin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
22.03.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20180313_GR EG_Ausfpl_Bl-Nr 01
20180301_Start Außen-mit Außenelementen
Vorn 01
Gruppenraum_02
Ans li 01
ns re 01
Eingang
Ans re 01
Ans li 02
Garten li 02

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, für die Umplanung Ersatzneubau

KITA- Brodowin das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Für die Baumaßnahme Neubau der Kita "Sieben-Seen-Zwerge" im

OT Brodowin wurden die ersten 5 der insgesamt 8 Lose ausgeschrieben. Die Summe der jeweils preisbesten Angebote der 5 ausgeschriebenen Lose übersteigt jetzt schon das veranschlagte Gesamtbudget.             

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist damit nicht gesichert, die Ausschreibungen wurden aufgehoben.                                                                                                                             

Die Gemeindevertretung hat sich auf ihrer Sitzung am 28.02.2018 für eine Überarbeitung der Planung mit dem Ziel der Kostenminimierung unter Einbehalt der Grundrisslösung entschieden.

     

Folgende Änderungen wurden daraufhin bei der Überarbeitung Stand 06/13.03.2018 eingearbeitet:

 

- anstelle des Flachdaches wird ein gewalmtes Satteldach ausgeführt

- über den großen Gruppenraum werden 3x2 Dachflächenfenster

   angeordnet

- der aufgeständerte Fußboden entfällt, das Gebäude wird auf einer

  herkömmlichen Bodenplatte  gegründet

- die Außenwände werden in Mauerwerk mit Wärmedämm-

  verbundsystem hergestellt

- die Zuwegung östlich des Gebäudes wird dem vorh. Gelände

  angepasst, somit entfallen die Winkelstützelemente und massive

  Auffüllungen

- die Terrasse wird aufgeständert, auch hier entfallen die Winkelstütz-

  elemente und Auffüllungen

- die lichte Raumhöhe wird auf 2,60 m angehoben

- die Decken werden abgehangen, außer im großen Gruppenraum,

  hier verläuft die Decke mit dem Sparren

- die Innenwände werden größtenteils massiv hergestellt

- die Öffnungsmaße werden dem Mauerwerk angepasst

 

- an der Gestaltung des Grundrisses wird nichts verändert, die Grundziele bleiben erhalten

 

Die Umplanungen sind als Änderungen des Bauantrages an die untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen, dafür ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

 

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

3650460-31302-0961010

2018 -2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20180313_GR EG_Ausfpl_Bl-Nr 01 (943 KB)    
Anlage 2 2 20180301_Start Außen-mit Außenelementen (18136 KB)    
Anlage 3 3 Vorn 01 (59 KB)    
Anlage 4 4 Gruppenraum_02 (491 KB)    
Anlage 5 5 Ans li 01 (257 KB)    
Anlage 6 6 ns re 01 (125 KB)    
Anlage 7 7 Eingang (488 KB)    
Anlage 8 8 Ans re 01 (341 KB)    
Anlage 9 9 Ans li 02 (354 KB)    
Anlage 10 10 Garten li 02 (405 KB)