Vorlage - LI-026/2014
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Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder und ihre Stellvertreter in den Amtsausschuss:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Amtsausschuss besteht entsprechend § 136 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des Abs. 2 aus weiteren Mitgliedern.
Der Absatz 2 besagt, dass Gemeinden von mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen.
Die Gemeinde Liepe hatte zum Stichtag 31.12.2012 700 Einwohner (maßgebliche Einwohnerzahl für die Kommunalwahl am 25.05.2014).
Demnach ist ein weiteres Mitglied zu bestellen.
Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter sind nach §§ 40 bzw. 41 BbgKVerf zu wählen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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