Vorlage - BR-023/2018
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Ortsbildes der Gemeinde Britz (Gestaltungssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
In ihrer Sitzung am 25.10.2004 hat die Gemeindevertretung Britz die Satzung zur Gestaltung und Erhaltung des historischen Ortsbildes der Gemeinde Britz (Gestaltungssatzung) als örtliche Bauvorschrift beschlossen.
Sie sollte als Instrument zur Erhaltung, Gestaltung oder Wiederherstellung historisch geprägter Dorfbereiche und Gebäude sowie baulicher Anlagen, die an verschiedenen Stellen im Ort vorzufinden sind, dienen.
Im Laufe der Zeit hat sich jedoch herausgestellt, dass viele in der Satzung enthaltenden Regelungen und Vorschriften, die grundsätzlich für den gesamten Ortsbereich gelten, nicht mehr mit dem Zeitgeist bzw. mit dem heutigen Stand der Technik vereinbar sind und daher immer öfter Anträge auf Abweichung von den Festlegungen der Gestaltungssatzung gestellt und genehmigt wurden.
Gerade im Bereich der Kolonie Britz sind Wohngebiete vorhanden, die aufgrund ihres Alters einen Gebietscharakter aufweisen, der von moderner Architektur geprägt ist. Hier sind vorallem die Vorgaben der Gestaltungssatzung zu Dachformen, Dachfarben oder Dachüberständen, aber auch in Bezug auf die Gestaltung der Außenwände und Fassaden oder Fenster und Türelemente, Einfriedungen und Zäune usw. nicht mehr zeitgemäß oder weichen schon von vornherein von den Festlegungen der Gestaltungssatzung ab.
Die wesentlichen Grundzüge der Bebauung bzw. Bebaubarkeit eines Grundstücks leiten sich schon aus § 34 BauGB ab, da sie sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen muss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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