Vorlage - CH-025/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung.
Sachverhalt:
Im Jahr 2017 hat der Eigenbetrieb Kloster Chorin bereits mit Erfolg einen Antrag auf Zuwendung für die Tourist-Information im Kloster Chorin beim Landkreis Barnim eingereicht. Der Antrag wurde bewilligt und die beantragten 10.000 € wurden im Jahr 2017 ausgezahlt. Damit konnten vor allem die Personalkosten für die Tourist-Information unterstützt werden. Für das Jahr 2018 möchte der Eigenbetrieb wieder einen „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Förderung und Unterstützung der touristischen Beratung in Touristinformationenstellen des Landkreises Barnim“ für eine Tourist-Information im Eigenbetrieb Kloster Chorin“ einreichen. Die Tourist-Information im Eingangsbereich wurde im Jahr 2017 gut von den Gästen angenommen. Die Zertifizierung steht unmittelbar bevor. Der Eigenbetrieb möchte diese positive Entwicklung weiter verfolgen. Die Kriterien für das Bewerbungskonzept sind am 16.02.2018 durch den Landkreis veröffentlicht worden. Am 15.03.2018 muss der Antrag fristgerecht eingereicht sein, um Berücksichtigung zu finden.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Antrag auf „Zuwendung für eine Tourist-Information im Eigenbetrieb Kloster Chorin“ in Höhe von 10.000 € beim Landkreis Barnim, SG Strukturentwicklung, einzureichen und bei Bewilligung die Arbeit der Tourist-Information fortzuführen.
Britz, 13.03.2018
____________________ ____________________ Jörg Matthes Martin Horst Amtsdirektor Amt Vorsitzender der Gemeindevertretung Britz- Chorin- Oderberg Chorin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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