Vorlage - CH-026/2018
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Flurstücke 70, 71, 73 und 449 der Flur 5, Gemarkung Golzow, im Wege der Vermögenszuordnung in das Gemeindeeigentum zu übernehmen.
Sachverhalt:
Das Land Brandenburg hat sich für die Übernahme von Gewässerflächen entschieden, um deren Privatisierung zu verhindern und die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern. Diese Gewässerflächen sollen im Wege einer einvernehmlichen Vermögenszuordnungsvereinbarung unentgeltlich in das Eigentum der Landkreise und Kommunen übertragen werden. Im Rahmen der Übertragung ist eine Rückauflassungsvormerkung durch die Kommune zugunsten des Landes Brandenburg als dingliche Sicherung in das Grundbuch einzutragen. Dadurch soll einen nachträgliche Privatisierung durch die Kommune verhindert werden. Durch das Land wurden der Gemeinde Chorin die Flurstücke 70, 71, 73 und 449 der Flur 5, Gemarkung Golzow, angeboten. Diese befinden sich am „Flachen Pfuhl“ an der Landesstraße L 23 in Richtung Joachimsthal. Die Flurstücke 70, 71 und 72 stellen Teile des „Flachen Pfuhls“ dar. Das Flurstück 449 ist ein Wegeflurstück, das die Anbindung des Gewässers sowie eines weiteren Gewässers an die Landstraße gewährleistet.
Mit Besitzübergang gehen Nutzen und Lasten, insbesondere die Verkehrssicherungspflichten auf die Kommune über. In diesem Zusammenhang können Kosten für öffentliche Abgaben (z.B. Wasser- und Bodenverbandsumlage) sowie Reinigung und Pflege der Grundstücke entstehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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