Vorlage - CH-026/2018

 
 
Betreff: Übernahme von Gewässerflächen in der Gemarkung Golzow nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
20.03.2018 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
22.03.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lagekarte

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Flurstücke 70, 71, 73 und 449 der Flur 5, Gemarkung Golzow, im Wege der Vermögenszuordnung in das Gemeindeeigentum zu übernehmen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Land Brandenburg hat sich für die Übernahme von Gewässerflächen entschieden, um deren Privatisierung zu verhindern und die öffentliche Zugänglichkeit zu sichern. Diese Gewässerflächen sollen im Wege einer einvernehmlichen Vermögenszuordnungsvereinbarung unentgeltlich in das Eigentum der Landkreise und Kommunen übertragen werden. Im Rahmen der Übertragung ist eine Rückauflassungsvormerkung durch die Kommune zugunsten des Landes Brandenburg als dingliche Sicherung in das Grundbuch einzutragen. Dadurch soll einen nachträgliche Privatisierung durch die Kommune verhindert werden. Durch das Land wurden der Gemeinde Chorin die Flurstücke 70, 71, 73 und 449 der Flur 5, Gemarkung Golzow, angeboten. Diese befinden sich am „Flachen Pfuhl“ an der Landesstraße L 23 in Richtung Joachimsthal. Die Flurstücke 70, 71 und 72 stellen Teile des „Flachen Pfuhls“ dar. Das Flurstück 449 ist ein Wegeflurstück, das die Anbindung des Gewässers sowie eines weiteren Gewässers an die Landstraße gewährleistet.

 

Mit Besitzübergang gehen Nutzen und Lasten, insbesondere die Verkehrssicherungspflichten auf die Kommune über. In diesem Zusammenhang können Kosten für öffentliche Abgaben (z.B. Wasser- und Bodenverbandsumlage) sowie Reinigung und Pflege der Grundstücke entstehen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

k.A.

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lagekarte (192 KB)