Vorlage - CH-027/2018

 
 
Betreff: Übernahme von Wegeflächen in der Gemarkung Chorin nach dem Vermögenszuordnungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
20.03.2018 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
22.03.2018 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Chorin_3_21_22
Chorin 2.jpg
Chorin 3

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die nachstehenden Grundstücke

 

Gemarkung Chorin, Flur 3, Flurstück 21

Gemarkung Chorin, Flur 3, Flurstück 22

Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 196

Gemarkung Chorin, Flur 4, Flurstück 197

Gemarkung Chorin, Flur 6, Flurstück 30

 

im Wege der Vermögenszuordnung in das Eigentum der Gemeinde Chorin zu übernehmen.

,

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Grundbuch von Chorin, Blatt 392, sind fünf Grundstücke verzeichnet für die als Eigentümer : „Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat des Kreises“ eingetragen ist. Nach den Luftbildkarten handelt es sich bei diesen Grundstücken um Wegeflurstücke, die teilweise Verbindungswege zwischen den Choriner Ortsteilen darstellen.

Durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist die Zuordnung dieser Grundstücke nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) beabsichtigt. Da durch den Landkreis Barnim keine Eigentumsrechte für die Verbindungswege mit untergeordneter Bedeutung geltend gemacht werden, besteht für die Gemeinde Chorin die Möglichkeit im Rahmen des Verfahrens, das Eigentum an diesen Grundstücken zugeordnet zu bekommen.

 

Mit der Zuordnung in das Gemeindevermögen gehen Nutzen und Lasten, insbesondere die Verkehrssicherungspflichten auf die Gemeinde über. Die Lage der Wegeflurstücke ist aus den Anlagen ersichtlich. In diesem Zusammenhang können Kosten für öffentliche Abgaben (z.B. Wasser- und Bodenverbandsumlage) sowie Instandhaltung, Reinigung und Pflege entstehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Chorin_3_21_22 (152 KB)    
Anlage 2 2 Chorin 2.jpg (152 KB)    
Anlage 3 3 Chorin 3 (253 KB)