Vorlage - BR-05/2014
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 31.03.2003 hat die Gemeinde Britz zur Erhebung von Nutzungsgebühren entsprechend § 5 Gemeindeordnung eine Satzung beschlossen, auf deren Grundlage die gebührenpflichtige Nutzung der gemeindlichen Räume geregelt wurde. Gemeindliche Räume waren zu dieser Zeit die Heimatstube und der Gemeinderaum.
Zwischenzeitlich haben sich nicht nur die gesetzlichen Grundlagen geändert sondern z. B. auch die gemeindlichen Räume, so dass sich die Notwendigkeit einer Anpassung der Satzung an die neuen Gegebenheiten ergeben hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass in die neue Satzung schon der neue Gemeinderaum in dem noch fertig zu stellenden „Haus des Lebens“ aufgenommen werden soll, um eine nochmalige Änderung der Satzung zu vermeiden.
Wesentliche Änderungen zu der alten Satzung bestehen darin, dass die Antragstellung, die Entstehung der Gebührenpflicht und die Übergabe der Räume genauer definiert wurden; die gebührenfreie Nutzung auf spezielle Fälle reduziert wurde und der Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt. Auch die Haftung wurde eindeutiger geregelt.
In der Anlage zur Satzung befindliche Vordrucke sind überarbeitet worden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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