Vorlage - LI-027/2014

 
 
Betreff: Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in Verbänden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
17.06.2014 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss.

 

ja                                           nein

 

Die Gemeindevertretung wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:

 

a)              Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ………………………………………………………………………

 

b)              Wasser- und Bodenverband Finowfließ

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ………………………………………………………………………

 

c)              Gewässer- und Deichverband Oderbruch

 

Vertreter              Frau/Herr ……………………………………………………………………….

 

Stellvertreter               Frau/Herr ………………………………………………………………………

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen:

a)   Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)

b)   Wasser- und Bodenverband Finowfließ

c)   Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GeDO)

 

Für den ZWA ist in § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes besteht. Beim Wasser- und Bodenverband Finowfließ und der GeDO dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung Finowfließ; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).

 

Bisherige Vertreter der Gemeinde waren:

a)      H.-H. Eisermann

b)      K.-H. Manzke

c)      K.-H. Manzke

 

Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i.V.m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen