Vorlage - LI-016/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Liepe bestätigt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKverf der Rahmen für Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt. Sachverhalt: Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist im Jahr 2018 und im Finanzplanzeitraum nicht möglich. Es besteht die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Weil der Ausgleich jedoch in den Folgejahren nicht erreicht werden kann, kann auch ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Haushaltsplanentwurf 2018 zu bestätigen, um so eine Handlungsgrundlage für die Arbeit im Haushaltsjahr 2018 zu schaffen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |