Vorlage - LI-017/2018
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, die Abrundungssatzung zu ändern. Ziel der Änderung ist die Einbeziehung unbebauter Flächen in den Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Planungsleistung einzuholen.
Sachverhalt:
Unbebaute Grundstücke, die außerhalb des durch Satzung festgestellten Innenbereichs liegen, sollen mit der Änderung der Satzung dem Innenbereich zugeordnet werden. Die Kosten für die Planungsleistung werden nach Beschlussbefassung zur 1. Änderung der Abgrenzung Innen- und Außenbereich (Abrundungssatzung) ermittelt und die Vergabe als Beschluss der Gemeindevertretung vorgelegt.
Im Haushaltsplan sind hierfür 30.000,00 € eingestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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