Vorlage - AA-018/2018
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die »Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1.«
Sachverhalt:
Am 9. November 2017 beschloss der Amtsausschuss die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg« (Anlage 2). Dabei wurde der § 9 dahingehend geändert, dass statt des bisherigen Sozialbeirates ein Seniorenbeirat einzurichten ist. Im Nachgang zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung gab die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mit Schreiben vom 10. Januar 2018 rechtliche Hinweise zu dieser Änderung. Aus diesem Schreiben ergab sich Korrekturbedarf, der nun in dieser zweiten Änderungssatzung (Anlage 1) Einfluss findet.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Die vertretene Personengruppe (hier: ältere Einwohner) muss klar definiert sein, deshalb war ein Mindestalter festzulegen, das im Entwurf mit dem 60. Lebensjahr definiert wurde - Die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat waren nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht eindeutig: einerseits sollen dem Beirat aus jedem Ortsteil zwei Personen angehören, andererseits war eine allgemeine Anforderung mit »Einwohner einer amtsgehörigen Gemeinde« definiert. Die Anforderung wurde nun auf die Personen aus Ortsteilen reduziert. - Das Benennungsverfahren für die Mitglieder des Beirates war nicht hinreichend konkret definiert. Hier wurde ergänzt, dass die Benennung durch offene Abstimmung (und nicht durch eine geheime Wahl) erfolgt. - Es war nicht geregelt, wer Vorschläge für Mitglieder des Beirates einreichen kann. Hier wurde zur Klarstellung ergänzt, dass »jedermann« Vorschläge bei der Amtsverwaltung einreichen kann. - Schließlich wurde in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg eine Regelung zu den Rechten des Beirates hinzugefügt, wonach »dem Beirat Gelegenheit zu geben ist, gegenüber dem Amtsausschuss zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf seinen Aufgabenbereich haben, Stellung zu nehmen.«
Der Entwurf der zweiten Änderungsatzung wurde der Kommunalaufsicht am 29. März 2018 übersandt und rechtlich bestätigt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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