Vorlage - HO-015/2018 IV
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Sachverhalt: Die Amtsverwaltung wurde durch die Gemeindevertretung mit Beschluss auf der Grundlage des § 29 der KomHKV Bbg beauftragt, jeweils mit Stand Quartalsende bis zum 5. Werktag des Folgemonats über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Der Stand des Haushaltsvollzuges im ersten Quartal des Jahres 2018 ist aus den beigefügten Auswertungen ersichtlich.
Inzwischen liegen die verbindlichen Bescheide über die Schlüsselzuweisungen des Landes vor. Die Gemeinde Hohenfinow wird insgesamt im Jahr 2018 11.600 EUR mehr allgemeine Schlüsselzuweisungen, als im Haushaltsplan eingestellt, erhalten.
Mit Intstandsetzungsmaßnahmen oder mit Bauvorhaben konnte jahreszeitbedingt noch nicht begonnen werden. |
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