Vorlage - OD-028/2018

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung der Veranstalter der Klassik-Konzertreihe 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.35
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.05.2018 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die Veranstalter

-          Förderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Frühling in Wien“

-          Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. für das „J. Strauß-Konzert open air“

-          kirchlicher Trägr/Verein für das „Oderberger Adventssingen“

bei der Durchführung der Klassik-Konzertreihe im Jahr 2018 mit einem Zuschuss von jeweils 100,00 € zu unterstützen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg erhält im Rahmen der Kulturförderung des Landkreises Barnim zur Unterstützung der Klassik-Konzertreihe des Brandenburgischen Konzertorchesters im Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von 1.300,00 €. Diese wird an die Veranstalter weitergegeben.

 

Im letzten Jahr wurde bereits der Vorschlag unterbreitet und auch für die Konzertreihe in 2017 ein Beschluss gefasst, jedem Veranstalter einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € aus dem Haushalt der Stadt Oderberg zu gewähren.

 

Veranstalter sind:

-          Der Förderverein Wehrkirche Neuendorf e.V. für das Konzert „Frühling in Wien“

-          Der Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. für das „J. Strauß-Konzert open air“

-          Ein kirchlicher Trägr/Verein für das „Oderberger Adventssingen“

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

300,00 €

2810102-80100-531800

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen