Vorlage - LS-022/2018 IV
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Sachverhalt:
Erforderlichkeit und Nutzen eines Straßenkataster Entsprechen des § 1 Abs. 2 Straßenverzeichnisverordnung (StrVerV) haben die Ämter ein für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ein Straßenverzeichnis zu führen. Die StrVerV schreibt vor, in welcher Art und Weise, sowie in welchem Umfang das Sraßenverzeichnis zu führen ist.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt ein digitales Straßen-, Baum- und Schilderkataster für alle amtsangehörigen Gemeinden/ Stadt zu erstellen. Um dies umzusetzen ist eine Ersterfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen im Amtsgebiet notwendig. Hierbei werden zeitgleich nachfolgende Daten aufgenommen:
Die bei der Befahrung aufgenommenen Ergebnisdaten sind dann im System ARCHIKART/ GIS zu visualisieren und dienen als Grundlage für die weitere Planung und Erhebung in der jeweiligen Gemeinde sowie der Mehrfachnutzung in der Verwaltung.
Ein digitales Straßenkataster ist insbesondere die Basis für gezielte Maßnahmen hinsichtlich der Sanierung und Entwicklung der gemeindlichen/ städtischen Straßen einschließlich Nebenanlagen. Ein amtsweites Straßenkataster ist die Grundlage für ein zukunftsorientiertes Straßenmanagement.
In erster Linie soll das Kataster im Rahmen der Straßenkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde dienen. Die Organisation der Straßenkontrolle ist unverzichtbar, um gerichtlichen Vorlageanforderungen keinen Anlass zu Beanstandungen zu geben und haftungsrechtlich und strafrechtlich der Verfolgung zu unterliegen.
Mit der Erstellung eines digitalen Straßenkatasters eröffnet sich die Möglichkeit, Schäden am Straßenkörper fundiert zu erfassen und daraus eine Prioritätenliste zu entwickeln, nach der dann sukzessive die notwendigen Sanierungsarbeiten vorgenommen werden können. Es ist dann auch besser möglich, die notwendigen Sanierungskosten vorauszuberechnen.
Auch ist es von Vorteil, wenn die Amtsverwaltung in Bezug auf einzelne Straßen, Gehwege, Schilder oder Zufahrten genaue Messdaten vorhält. So müssen diese nicht mehr vor Ort erhoben werden. Sie sind dann mit wenigen Mausklicks am Bildschirm erhältlich. Außerdem lassen sich auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisdaten zum Beispiel Streu- und Räumpläne oder Umleitungen wesentlich effektiver planen. Zudem kann das Kataster um sämliche Daten erweitert werden. Verkehrsrechtliche Anordnungen oder Aufbruchgenehmigungen, Gewährleistungsfristen sowie fortlaufende Dokumentationen können durch Mirabeiter/innen der Amtsverwaltung hinterlegt werden.
Auch neue Maßnahmen (Straßenbau, Neubau Straßenbeleuchtungsanlagen) können ohne Folgekosten im Kataster hinterlegt und dokumentiert (Foto- und Videoaufnahmen) hinterlegt werden, so dass die Daten einen aktuellen Stand haben.
Die Aktualisierung des Katasters erfolgt durch die Verwaltung. Veränderungen werden in das System laufend eingepflegt. Eventuell kann es sinnvoll sein, nach einigen Jahren eine Wiederholungsfahrt durchzuführen, um das Kataster umfassend zu aktualisieren.
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