Vorlage - OD-025/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse mit einer Besetzungsstärke von:
Name des Fachausschusses Anzahl Anzahl der Mitglieder der sachk. EW
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf).
Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu im § 17 ihrer Geschäftsordnung vom 12.02.2009 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse gebildet werden können.
Bislang bestanden in der Stadt Oderberg folgende Ausschüsse:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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