Vorlage - OD-026/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Mitglieder in benannte Ausschüsse:
…………………………………………………………………………Ausschuss
…………………………………………………………………………Ausschuss
…………………………………………………………………………Ausschuss
Problemdarstellung/Sachverhalt: Wenn keine Fraktionen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung gebildet werden, erfolgt die Ausschussbesetzung durch eine Mehrheitswahl der Stadtverordneten gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf. Das heißt, die Stadtverordnetenversammlung benennt Ausschussmitglieder und entscheidet über diese einschließlich ihrer Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss.
Wurden Fraktionen gebildet, werden die Sitze aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen verteilt entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf (siehe Anlage).
Neben den Ausschussmitgliedern können im weiteren gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf Einwohner zu beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse berufen werden (Sachkundigen Einwohner).
Im Übrigen wird auf den Beschluss Nr. OD-025/2014 verwiesen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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