Vorlage - BR-032/2018
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt den Wirtschaftsplan der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2018.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 8 KomHKV sind dem Haushaltsplan der Gemeinde die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit beizufügen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist. Die Gemeinde Britz hält 100 % des Eigentums der GEG Britz mbH und ist daher verpflichtet, den Wirtschaftsplan der Gesellschaft dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.
Der Wirtschaftsplan der GEG Britz mbH für das Jahr 2018 wurde auf dieser Grundlage durch das beauftragte Steuerbüro Damke & Rilke erstellt und liegt nun zur Beschlussfassung vor.
Die Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim werden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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