Vorlage - OD-027/2014
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Mitgliederer und ihre Stellvertreter in den Amtsausschuss:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Amtsausschuss besteht entsprechend § 136 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf aus den Bürgermeistern der Amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern.
Der Absatz 2 besagt, dass Gemeinden von mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen.
Die Stadt Oderberg hatte zum Stichtag 31.12.2012 2172 Einwohner (maßgebliche Einwohnerzahl für die Kommunalwahl am 25.05.2014).
Demnach sind zwei weitere Mitglieder zu bestellen.
Die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter sind nach §§ 40 bzw. 41 BbgKVerf zu wählen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |