Vorlage - OD-035/2018

 
 
Betreff: Einbau einer Sanitäranlage in der Grundschule Oderberg, Vergabe von Bauleistung LOS 6 Heizung, Lüftung, Sanitär
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.05.2018 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt,  nach Vorlage des Prüfergebnisses für das LOS 6 –Heizung/Lüftung/Sanitär, die Verwaltung zu ermächtigen den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten en Bieter zu erteilen und darüber in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu informieren.

 

 

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Sachverhalt:

 

 Die Stadt Oderberg hat sich im Ergebnis der Variantenprüfung (Beschluss AA-036/2016)

für den Einbau einer Sanitäranlage in das Schulgebäude Oderberg entschieden.

Für dieses Vorhaben wurde ein Antrag auf Gewährung  einer Zuwendung aus dem Programm "Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)- Infrastruktur" bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt.

 

Der Zuwendungsbescheid wurde dem Amt mit Schreiben vom 24.01.2018 übergeben.

 

Die erforderlichen Leistungen wurden öffentlich ausgeschrieben.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 6 (Heizung/Sanitär/Lüftung) erfolgte am 20.03.2018 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, am 26.03.2018 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 23.03.2018 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).

 

Die Vergabeunterlagenwurden elektronisch über den Vergabemarktplatz  Brandenburg zur Verfügung gestellt und von 5 Firmen abgefordert.

 

Zur Submission, die am 19.04.2018 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen

0 Angebote vor.

 

Gemäß der VOB erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.

Mit Schreiben vom 24.04.2018 wurden 9 Firmen ( nach telefonischer Rücksprache) die erforderlichen Unterlagen  übergeben.

Auf Grund der bereits öffentlichen Bekanntmachung wurde der Submissionstermin auf den 08.05.2018 16:00 Uhr festgelegt.

 

Erst nach Eingang und Prüfung der Angebote kann eine Vergabeempfehlung erfolgen.

Die gemäß §§ 16 ff VOB/A notwendige Prüfung durch das vertraglich gebundene Planungsbüro kann vom 08.05.2018 zum 09.05.2018 nicht vorgenommen werden.

Um jedoch weitere  Verschiebungen der Ausführungstermine zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, dass nach Vorlage des Prüfergebnisses eine Eilentscheidung getroffen wird.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen