Vorlage - OD-028/2014
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Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Vertreter durch offenen Wahlbeschluss.
ja nein
Die Stadtverordnetenversammlung wählt als Vertreter und deren Stellvertreter:
a) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
b) Wasser- und Bodenverband Finowfließ
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
c) Gewässer- und Deichverband Oderbruch
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
d) Wasser- und Bodenverband Welse
Vertreter Frau/Herr ……………………………………………………………………….
Stellvertreter Frau/Herr ………………………………………………………………………
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen: a) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) b) Wasser- und Bodenverband Finowfließ c) Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GeDO) d) Wasser- und Bodenverband Welse
Für den ZWA ist in § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes besteht.
Beim Wasser- und Bodenverband Finowfließ und der GeDO dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung Finowfließ; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).
Gemäß §§ 4 und 11 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Welse ist jede Gemeinde für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen Verbandsmitglied und hat somit je angefangenen 10.000 ha beitragspflichtiger Fläche einen Sitz in der Verbandsversammlung.
Bisherige Vertreter der Stadt waren: a) R. Stähr b) B. Mix c) F. Marschke d) M. Krüger
Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i.V.m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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