Vorlage - NI-045/2018

 
 
Betreff: Änderung BV NI-052/2017/ Beschaffung eines kompatiblen Lärmmessgerätes für den Dialog mit den zu beschaffenden Dialogdisplays für die Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
09.05.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Variante A:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Beschaffung von 2 kompatiblen Dialogdisplays und 2 Leitpfostenmess- und –zählgeräten (Lärmmessgeräte). Die Amtsverwaltung wird beauftragt die notwendigen Anträge auf Zuwendung durch das Land Brandenburg zu stellen.

 

oder alternativ

 

Variante B:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Beschaffung von 2 kompatiblen Dialogdisplays und 1 Leitpfostenmess- und –zählgerät (Lärmmessgerät). Die Amtsverwaltung wird beauftragt die notwendigen Anträge auf Zuwendung durch das Land Brandenburg zu stellen.

 

oder alternativ

 

Variante C:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Beschaffung von 1 kompatiblen Dialogdisplays und 1 Leitpfostenmess- und –zählgerät (Lärmmessgerät) und Beschaffung eines mobilen Dialogdisplays. Die Amtsverwaltung wird beauftragt die notwendigen Anträge auf Zuwendung durch das Land Brandenburg zu stellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Beschluss NI-052/2017 hat die Gemeinde Niederfinow die Beschaffung von zwei mobilen Dialogdisplays beschlossen. Zwischenzeitlich wurde das Amt Britz-Chorin-Oderberg durch den Landkreis Barnim über ein Verkehrsversuch im Schwarzwald zur effektiven Lärmreduzierung informiert. Bei diesem Modellversuch kommt ein Lärmmessgerät zum Einsatz, welches z.B. den Motorradfahrenden mit lärmerhöhender und/oder zu schneller Fahrweise identifiziert und über eine Displayanzeige unmittelbar angesprochen wird.

Nach Rücksprache mit dem MIK Brandenburg ist eine Förderung bezüglich der Beschaffung eines mobilen Dialogdisplays nur im Rahmen des Verkehrssicherungsprogramms des Landes Brandenburg möglich. Das bedeutet, dass zwar das Dialogdisplay, nicht aber das Lärmmessgerät förderfähig ist. Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 13.04.2018 dafür ausgesprochen, die Beschaffung eines Gerätes zur effektiven Reduzierung von Motorradlärm in Form eines Leitpfostenmess- und -zählgerätes für den Dialog mit Motorradfahrenden mit lärmerhöhter Fahrweise anzuschaffen. Aus diesem Grunde wurden mehrere Firmen angeschrieben bzw. kontaktiert, um Angebote zu kompatiblen Geräten vorzulegen. Hierbei stellte sich heraus, dass nur die Firma RTB GmbH Co. KG ein solches System anbietet. Weitere Anbieter konnten kein, der Leistungsbeschreibung entsprechendes Angebot, vorlegen.

Da die Motorradsaison derzeit beginnt und eine Zuwendung durch das Land Brandenburg für ein Lärmmessgerät nicht in Aussicht sind, wurde bereits der vorzeitige Maßnahmebeginn für die Beschaffung der Dialogdisplay beantragt. Die Geräte, welche mit dem Leitpfostenmess- und zählgerät kompatibel sind, sind jedoch nicht mobil, sondern bedürfen wegen des Gewichtes der Verankerung in einer Bodenhülse. Hierdurch wird die Umsetzung zwar möglich, aber erschwert.

 

Nach Rücksprache mit dem Anbieter ist mit einer Lieferzeit von 5 bis 6 Wochen ab Bestelldatum zu rechnen.

 

Dem Amt Britz-Chorin-Oderberg liegt ein Kostenangebot für die Beschaffung eines Dialogdisplays sowie eines Lärmmessgerätes vor.

 

Im Finanzplan der Gemeinde Niederfinow wurden für die Beschaffung von Dialogdisplays 12.000 € und für die Zuwendung des Landes Brandenburg 9.600 € veranschlagt. Dies entspricht einen Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 2.400 €.

 

Variante A: Beschaffung von 2 kompatiblen Dialogdisplays und 2 Leitpfostenmess- und zählgeräten (Lärmmessgeräte)

 

Gesamkosten für zwei Geräte: 16.173,06 €

Zuwendung vom Land Brandenburg in Höhe von 80 % möglich = 12.938,45 €

Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 3.234,61 €

 

Kosten für zwei Lärmmessgeräte: 13.678,78 € = Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow

 

Gesamteigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 16.913,39 €

 

Variante B: Beschaffung von 2 kompatiblen Dialogdisplays und 1 Leitpfostenmess- und zählgerät (Lärmmessgerät)

 

Gesamkosten für zwei Geräte: 16.173,06 €

Zuwendung vom Land Brandenburg in Höhe von 80 % möglich = 12.938,45 €

Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 3.234,61 €

 

Kosten für ein Lärmmessgerät: 6.839,39 € = Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow

 

Gesamteigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 10.074,00 €

 

Variante C: Beschaffung von 1 kompatiblen Dialogdisplays und 1 Leitpfostenmess- und zählgerät (Lärmmessgerät) und Beschaffung eines mobilen Dialogdisplays

 

Gesamkosten für zwei Geräte: 14.010,47

Zuwendung vom Land Brandenburg in Höhe von 80 % möglich = 11.208,38 €

Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 2.802,09 €

 

Kosten für ein Lärmmessgerät: 6.839,39 € = Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow

 

Gesamteigenanteil der Gemeinde Niederfinow: 9.641,48 €

 

Folgekosten:

 

Als Folgekosten sind hier zunächst je Gerät die monatlichen Kosten für die integrierte SIM-Karten in Höhe von 15,00 € in Ansatz zu bringen. Hinzu könnten für die Umsetzung und Wartung der Geräte Kosten entstehen. Bei der Umsetzung eines mobilen Gerätes sind ca. 40 €/ Person/ Stunde anzusetzen. Die Kosten sind variantenabhängig und dürften mit 960 € bis 1.920 € zu veranschlagen sein.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Auszahlungen/ Einzahlungen:

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

A)  Ausz.: 33.086,45 €

      Einz.:  12.938,45 €

B)  Ausz.: 23.012,45 €

      Einz.:  12.938,45 €

C)  Ausz.: 20.849,86 €

      Einz.:  11.208,38 €

A: 1220101 70100 0821010

E: 1220101 70100 2311110

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

6110103 70100 4111000 (Mehrertrag Schlüsselzuweisung ca. 34.000 €)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen