Vorlage - NI-049/2018

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.06.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow      
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
12.07.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
13.09.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
oeffentlich-rechtlicheVereinbarung Niederfinow Neubau
Lage Hilligesplatz

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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg.

 

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Sachverhalt:

Das Feuerwehrgerätehaus Niederfinow ist stark sanierungsbedürftig. Eine Sanierung des Bestandsgebäudes scheidet jedoch wegen der fehlenden Fläche aus. Ein Anbau eines Sanitär- und Schulungstraktes ist nicht möglich. Eine Erweiterung des Objektes auf dem angrenzenden Grundstück ist zwar möglich, jedoch wegen der schlechten Bodenbeschaffenheit sehr kostenintensiv. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften nicht einhaltbar (Bestandsschutz würde ggf. aufgehoben werden). Der Standort ist darüber hinaus ungünstig, da die Erreichbarkeit des unmittelbaren Dorfkerns durch die Beschrankung erschwert wird. Das Grundstück auf welchem das Bestandsgebäude steht, ist teilweise in Privateigentum.

 

Der Amtsausschuss legte in seiner Sitzung am 09.11.2017 fest, dass die Verwaltung einen Variantenvergleich Feuerwehr Niederfinow vorzulegen hat. Die Verwaltung stellte diesen dem Amtsausschuss vor. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das gemeindeeigene Grundstück am geeignetsten ist.

 

Die Gemeindevertretung Niederfinow hat darüber zu befinden, ob das betreffende Grundstück dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Errichtung und Betreibung eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung gestellt werden soll. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung. Eine entsprechende Sitzungsvorlage wird dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur nächsten ordentlichen Sitzung vorgelegt. Parallel hierzu wird es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, des Bauordnungsamtes und dem Bereich Feuerwehrangelegenheiten (Ordnungsamt) des Landkreises Barnim, des Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, dem Bauamt und dem Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg geben, um die Geeignetheit des betreffenden Grundstückes vor Beauftragung eines kostenpflichtigen Bodengutachtens abzuwägen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Ertragsausfall

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

170,68 € jährlich

1120201 70103 4411000

2019 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 oeffentlich-rechtlicheVereinbarung Niederfinow Neubau (52 KB)    
Anlage 2 2 Lage Hilligesplatz (1354 KB)