Vorlage - BR-033/2018

 
 
Betreff: Benennen der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz gemäß § 90 (1) BbgSchulG
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.3
Beratungsfolge:
Schulausschuss Britz Entscheidung
15.05.2018 
Schulausschuss Britz ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.05.2018 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Britz benennt

 

 

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als Vertreter des Schulträgers für die Schulkonferenz.

 

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Sachverhalt:

 

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz zu bilden. Diese setzt sich zusammen aus dem/der Schulleiter/in, Vertretern der Konferenz der Lehrkräfte, Vertretern der Konferenz der Schüler, Vertretern der Elternkonferenz und einem Vertreter des Schulträgers. Das ist mit entsprechend vorgegebener Anzahl im § 90 (1) des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) geregelt.

 

Die Gemeinde Britz ist seit dem 01.01.2017 Träger der Max-Kienitz-Grundschule in Britz und kann somit einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in die Schulkonferenz entsenden.

 

Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Schulleitung zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens in der Einrichtung zu beraten, dazu Vorschläge zu machen und darüber zu entscheiden. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und wird in jeder Schule eingerichtet.

 

Die Mitglieder der Schulkonferenz können zu Tagesordnungspunkten im Beteiligungsverfahren gemäß § 91 (2) BbgSchulG beratend an der Konferenz der Lehrkräfte teilnehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen