Vorlage - BR-035/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« mit der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage einzugehen.
Der Entwurf vom 29.05.2017 wird hiermit verworfen; der Beschluss-Nr. BR-034/2017 aufgehoben.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 29.05.2017 beschloss die Gemeindevertretung Britz den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Aufgabe der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin.
Mit Schreiben vom 21.06.2017 wurde der Entwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Prüfung und Genehmigung gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vorgelegt. Mit E-Mail vom 07.07.2017 lag das erste Prüfergebnis der Kommunalaufsicht vor.
Im Folgenden gab es einen regen Austausch zur Vereinbarung sowohl im politischen Raum als auch auf der Ebene der Verwaltung.
Mit E-Mail vom 04.05.2018 teilt die untere Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mit, dass die am 13.04.2018 vorgelegte Fassung zur Beschlussfassung in die Gremien eingebracht werden kann, da die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte enthalten sind und die getroffenen Regelungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegen stehen.
Die Vereinbarung liegt nunmehr zur Beschlussfassung als Anlage zur Vorlage vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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