Vorlage - BR-037/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. 3.000,00 € des zu zahlenden Nutzungsentgelts für die Billardsportstätte im Jahr 2017 zu erlassen.
Es sind dem Verein die restlichen 1.316,76 € in Rechnung zu stellen.
Sachverhalt:
FSV Fortuna Britz 90 e.V. hat einen Antrag auf Zuschussförderung für das Nutzungsentgelt der Billardsportstätte gestellt. Das Schreiben ist datiert mit dem 21.12.2017, Posteingang 19.02.2018 (siehe Anlage 1).
FSV Fortuna Britz 90 e.V. ist seit dem 18.10.2010 bis einschließlich 31.12.2018 vertraglich verpflichtet, eine jährliche Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 4.316,76 € für die Nutzung der Billardsportstätte zu entrichten.
In den politischen Gremien der Gemeinde Britz wurde der Antrag vorberaten. Eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000,00 € wurde empfohlen.
Vom Liegenschaftsamt erfolgte noch keine Bescheiderstellung, da regelmäßig ein Abgleich mit den Jahresabrechnungen der Versorgungsunternehmen vorgenommen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die 3.000,00 € nicht auszuzahlen, sondern gleich mit der Forderung der Gemeinde gegenüber dem Verein zu verrechnen und dem Verein die verbleibenden 1.316,76 € in Rechnung zu stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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