Vorlage - CH-036/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz« mit der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage einzugehen.
Sachverhalt: In der Sitzung am 20.06.2017 wurde der Gemeindevertretung Chorin der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Aufgabe der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin zur Kenntnis und Diskussion gegeben.
Mit Schreiben vom 21.06.2017 wurde dieser Entwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Prüfung und Genehmigung gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vorgelegt. Mit E-Mail vom 07.07.2017 lag das erste Prüfergebnis der Kommunalaufsicht vor.
Im Folgenden gab es einen regen Austausch zur Vereinbarung sowohl im politischen Raum als auch auf der Ebene der Verwaltung.
Mit E-Mail vom 04.05.2018 teilt die untere Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mit, dass die am 13.04.2018 vorgelegte Fassung zur Beschlussfassung in die Gremien eingebracht werden kann, da die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte enthalten sind und die getroffenen Regelungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegen stehen.
Die Vereinbarung liegt nunmehr zur Beschlussfassung als Anlage zur Vorlage vor. Parallel hierzu wurde sie am 28.05.2018 in die Gemeindevertretung Britz zur Beschlussfassung gegeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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