Vorlage - OD-040/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt die am 18.05.2018 getroffenen Eilentscheidung. Sachverhalt:
Die erforderlichen Leistungen zur Durchführung der Baumaßnahme wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 1 (Rohbauarbeiten) erfolgte am 20.03.2018 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, am 26.03.2018 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 23.03.2018 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen aller Lose wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Die Submission der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 19.04.2018.
Für das LOS 6 „Heizung/Lüftung/Sanitär wurde auf die öffentliche Ausschreibung hin kein Angebot abgegeben. Gemäß der VOB wurde diese Leistung am 24.04.2018 beschränkt mit Submissionstermin 08.05.2018 16:00 Uhr ausgeschieben. Die geprüften Unterlagen sind am 16.05.2018 per Post in der Verwaltung eingegangen.
Bereits mit der Submission der beschränkten Ausschreibung von LOS 6 am 08.05.2018 war zu erkennen, dass die zu erwartenden Gesamtkosten weit über den beantragten Mitteln liegen. Diese Information wurde bereits in der letzten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg am 09.05.2018 bekannt gegeben.
Durch die Verwaltung wurde geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, diese zusätzlich benötigten finanziellen Mittel zur Durchführung der Maßnahme zu sichern.
Am 15.05.2018 teilte uns auf Nachfrage die ILB (Fördermittelgeber) mit, dass auf Grund der allgemeinen Preissteigerung im Baugewerbe (Marktsituation), die Möglichkeit besteht zusätzliche Fördermittel zu beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Unterlagen einschl. der Darstellung der „Ausgaben“ und der „Finanzierung der Ausgaben“ bis Freitag den 18.05.2018 der ILB in Potsdam vorliegen müssen. Im Juni 2018 findet der nächste Ausschuss zur Beratung und Entscheidung statt.
Am 16.05.2018 wurde der Verwaltung die aktuelle Übersicht der Kostengruppen übergeben. Auf dieser Grundlage konnten erst die zuwendungsfähigen, nichtzuwendungsfähigen Kosten, die Höhe der zusätzlich benötigten Fördermittel (Zuwendung) und die aktuelle Höhe der notwendigen Eigenmittel ermittelt werden.
Nach Auswertung der einzelnen Preise in den Kostengruppen 200,300,400,500 und 700 ergab sich ein zusätzlicher Fördermittelbedarf in Höhe von 59.223,51€ und die Erhöhung des Eigenmittelanteils um 10.200,00 €.
Die ILB fordert auch die Absicherung des zusätzlichen Eigenanteils in Höhe von 10.100,00 €. Auf Grund der Hauptsatzung der Stadt Oderberg kann dieses nur per Beschluss erfolgen.
Um jedoch weitere Verschiebungen der Ausführungstermine zu vermeiden, ist es dringend erforderlich dieser Eilentscheidung zuzustimmen. Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach Sicherung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgVerf:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den erforderlichen zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von 10.200,00 € aus den zusätzlichen Mitteln der Investitionspauschale bereitzustellen.
Jörg Matthes Martina Hähnel Amtsdirektor ehrenamtliche Bürgermeisterin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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