Vorlage - BR-043/2018

 
 
Betreff: Errichtung einer Doppelladestation auf dem Parkplatz Eberswalder Straße (vor der neuen Kindertagesstätte)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.05.2018 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_BR-043-2018_Informationsblatt_Gemeinden_Ladestation
Anlage 2_BR-043-2018_Doppelladestation_Lageplan

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  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt im Rahmen des Vorhabens Ladenetz Barnim im Zusammenhang mit den Kreiswerken Barnim die Errichtung einer Doppelladestation auf dem gemeindeeigenen Parkplatz Eberswalder Straße (vor der neuen Kindertagesstätte), Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 955 tlw..
  2. Es wird ein einmaliger Kostenzuschuss in Höhe von 4.000 EUR aus dem Haushalt der Gemeinde für dieses Vorhaben zur Verfügung gestellt.
  3. Die beanspruchten zwei Stellflächen sowie die für die Ladestation selbst beanspruchte Grundstücksfläche wird dem Betreiber der Ladestation, den Kreiswerken Barnim, von der Gemeinde für die Dauer der Betreibung der Doppelladestation unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  4. Die Errichtung, Betreibung, Unterhaltung und ggf. der Rückbau der Doppelladestation liegt in der Verantwortung der Kreiswerke Barnim. Sie trägt alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Kreiswerke Barnim möchten mit ihrem Vorhaben „Ladenetz Barnim“ das kreisweite Ziel der Nullemmisionsstrategie auch im Verkehrsbereich umsetzen.

 

Die Gemeinde Britz bietet mit dem Parkplatz, der derzeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte neu hergestellt wird, einen prädestinierten Standort zur Errichtung einer öffentlichen Ladestation mit zwei Ladepunkten für Elektroautos. Einerseits befindet sich der Parkplatz direkt an der Ortsdurchfahrt Eberswalder Straße, die Teil der Landesstraße 23 ist. Anderseits wird in unmittelbarer Nähe zur neuen Kindertagesstätte, die durch das eTank-System bereits auf ein modernes, von fossilen Brennstoffen unabhängiges Heizsystem baut, das Konzept der Nullemmisionsstrategie des Landkreises untermauert.

 

Die Kosten für die Errichtung der Ladesstation mit zwei Ladepunkten belaufen sich auf etwa 12.000 EUR brutto. Die Gemeinde wird einmalig an den Kosten mit einem Beitrag von 4.000 EUR brutto beteiligt (siehe Anlage 1).

 

Für die Aufstellung der Ladestation bieten sich die ersten beiden Stellflächen (siehe Anlage 2) an, da sich dadurch Vorteile insbesondere bei der Installation der Ladestation durch kurze Wege zu den Versorgungsleitungen (Strom, Telekom) in der Eberswalder Straße ergeben.

 

Für die Errichtung wird eine Sicherung der mindestens 6-jährigen Zweckbindungsfrist zugunsten der Kreiswerke Barnim erforderlich.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

4.000 EUR

5730103-20601-5311800

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsquelle: 6110103-20100-4111000 (Mehrertrag Schlüsselzuweisung)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_BR-043-2018_Informationsblatt_Gemeinden_Ladestation (559 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_BR-043-2018_Doppelladestation_Lageplan (661 KB)