Vorlage - AA-029/2018 IV

 
 
Betreff: Stützpunktfeuerwehr Amt Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
07.06.2018 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

In der Konzeption des Ministeriums des Innern zur Förderung von Stützpunktfeuerwehren sowie Absicherung überörtlicher Sonderaufgaben wird unter 1. eine Stützpunktfeuerwehr wie folgt definiert:

 

Eine Stützpunktfeuerwehr ist die Feuerwehr des Aufgabenträgers für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die

 

  1. planmäßig über die eigene Zuständigkeit hinaus einen oder mehrere andere Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung in dessen Zuständigkeitsbereich oder deren Zuständigkeitsbereichen unterstützt (überörtlicher Einsatz) und
  2. planmäßig in den überörtlichen Brandschutz und/oder die überörtliche Hilfeleistung eingebunden ist.

 

Die Stützpunktfeuerwehr sichert die Einsatzbereitschaft mit mindestens einem Löschzug (22 Einsatzkräfte inkl. Zug- u. Gruppenführer) nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) an täglich 24 Stunden ab. Die notwendigen Führungs- und Einsatzkräfte müssen in (mindestens) doppelter Besatzung für alle Funktionen vorhanden sein. (…)

 

Im Kreistagsbeschluss vom 28. Februar 2007 wurden folgende Stützpunkte benannt:

 

Stützpunkt 1

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Bernau bei Berlin

 

Stadt Bernau bei Berlin

Bernau, Birkholz, Schönow, Ladeburg, Lobetal

BAB 10, BAB 11, B 2, B 273, B 158

GTL Seefeld

BPol, Gasübergabestelle Blumberg

Produktpipeline (SDT – Seefeld), Hoffnungstaler Anstalten Lobetal, Krankenhäuser, Alters- u. Pflegeheime

Schwanebeck

Amt Panketal

Schwanebeck, Zepernick

Blumberg

Gemeinde Ahrensfelde

Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg, Mehrow

Seefeld-Löhme

Stadt Werneuchen

Werneuchen, Hirschfelde, Krummensee, Schönfeld, Seefeld-Löhme, Tiefensee, Weesoe, Willmersdorf

EK gesamt

609

GF / F III

47

ZF / F IV

33

MA

118

ASGT

265

Einwohner

74.764

Stützpunkt 2

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Wandlitz

 

Gemeinde Wandlitz

Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz, Zerpenschleuse

BAB 11, B 109, B 273, B 167, Gasübergabestation Schönerlinde, Klärwerk Schönerlinde, Gaspiplines, Altenheim

EK gesamt

206

GF / F III

13

ZF / F IV

11

MA

46

ASGT

88

Einwohner

20.580

 

Stützpunkt 3

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Eberswalde

 

Stadt Eberswalde

Eberswalde, Spechthausen, Sommerfelde, Tornow

BAB 11, B 2, B 167, Oder-Havel-Kanal, Finowkanal

Produktpipelines, Verkehrslandeplatz Finow, Zoo, Familiengarten, Märka, EWG Britz, Krankenhäuser, Alten- u. Pflegeheime

Biesenthal

Amt Biesenthal-Barnim

Biesenthal, Danewitz, Melchow, Schönholz, Trampe, Tuchen-Klobbicke, Rüdnitz, Grüntal, Tempelfelde

Britz

Amt Britz-Chorin

Britz, Chorin, Neuehütte, Sandkrug

EK gesamt

437

GF / F III

60

ZF / F IV

22

MA

104

ASGT

195

Einwohner

54.774

 

Stützpunkt 4

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Schorfheide

 

Gemeinde Schorfheide

Altenhof, Eichhorst, Finowfurt, Groß Schönebeck, Klandorf, Lichterfelde, Werbelin

B 109, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, Oder-Havel-Kanal, Finowkanal, EJB

Wildpark Schorfheide, Alten- u. Pflegeheime

Marienwerder

Amt Biesenthal-Barnim

Marienwerder, Ruhlsdorf, Sophienstädt

EK gesamt

213

GF / F III

23

ZF / F IV

7

MA

36

ASGT

81

Einwohner

12.176

 

Stützpunkt 5

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Oderberg

 

Amt Oderberg

Hohensaaten, Liepe, Lüdersdorf, Lunow, Oderberg, Parstein, Stolzenhagen

Oder, Düker Erdölpipeline, Schiffshebewerk, Pumpstation Liepe

Produktpipeline (SDT – Seefeld), Alten u. Pflegeheime

Hohenfinow

Amt Britz-Chorin

Brodowin, Hohenfinow, Niederfinow

 

 

 

 

 

 

EK gesamt

211

GF / F III

20

ZF / F IV

5

MA

56

ASGT

66

Einwohner

7.406

 

 

Stützpunkt 6

unterstützende örtlich taktische Einheiten

Ausrückebereich

Ortsteile

Gefahrenschwerpunkte

Joachimsthal

 

Amt Joachimsthal

Althüttendorf, Friedrichswalde, Groß Ziethen, Joachimsthal, Klein Ziethen, Neugrimmnitz, Parlow-Glambeck

BAB 11, B 198, Werbelinsee, Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin

Produktpipline (SDT – Seefeld), Alten- u. Pflegeheime

Golzow

Amt Britz-Chorin

Golzow, Senftenhütte. Serwest

EK gesamt

167

GF / F III

9

ZF / F IV

5

MA

31

ASGT

63

Einwohner

6.613

 

Letztendlich lässt sich aus der Konzeption und dem Beschluss des Kreistages folgendes ableiten:

 

Eine Stützpunktfeuerwehr ist die Feuerwehr des Trägers des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung. Im Kreistagsbeschluss vom 28. Februar 2007 wurden jeweils Stützpunkte benannt, welche die einzelnen Aufgabeträger benennen. Ihnen wurden unterstützende Einheiten zuordnen. Da der Beschluss vor der Zusammenlegung der Ämter Oderberg und Britz-Chorin erfolgte, sollte, nach Meinung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, eine Korrektur der Bezeichnung erfolgen. Die Stützpunktfeuerwehr Oderberg (hier gemeint – das Amt Oderberg als Träger des Brandschutzes) sollte in Stützpunktfeuerwehr Britz-Chorin-Oderberg umbenannt werden. Grund dafür ist, wie zuvor dargestellt, dass 24 Stunden am Tag mindestens 44 Einsatzkräfte vorgehalten werden müssen. Wegen der schlechten Tageseinsatzbereitschaft in den einzelnen Ortswehren im Amtsgebiet kann eine Ortswehr allein nicht als Stützpunktfeuerwehr, im Sinne der Konzeption des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung von Stützfeuerwehren, anerkannt werden.