Vorlage - NI-056/2018

 
 
Betreff: Durchlass und Regenwasserableitung Dorfstraße/Schulstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.06.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow      
12.07.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zum Beschluss

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt

 

1. die Reparatur des Durchlasses Dorfstraße Ecke Schulstraße

2. das Planungbüro Dr. Marx Ingenieure für die planerische Vorbereitung der Maßnahme zu

    binden

3. die erforderlichen finanziellen Mittel aus den Haushaltsstellen Regenentwässerung (6 T€)

    und Straßenunterhaltung (19 T€)  bereitzustellen

 

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Sachverhalt:

 

Durch den Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 8 wurde bereits 2017 angezeigt, dass  die Stirnwand des Durchlasses an der Dorfstraße Ecke Schulstraße beschädigt ist.

Das Oberflächenwasser, welches aus der Schulstraße und aus der Dorfstraße (beide Richtungen) dort im Tiefpunkt zusammenkommt, wird durch den vorhandenen Durchlass unter der Dorfstraße in die Vorflut abgeleitet (s. Anlage).

Im Ergebnis einer Vor-Ort-Begehung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass große und schwere Fahrzeuge von der Dorfstraße kommend und in die Schulstraße abbiegend zu nah an das Bauwerk fahren. Durch diese Belastung wird die bereits vorhandene Beschädigung weiter voranschreiten.

Um die Funktion des Durchlasses zu gewährleisten, ist zwingend eine Reparatur erforderlich.

Wie bereits dargestellt, handelt es sich hier um den Tiefpunkt aller angrenzenden Straßen. Somit fließt auch das anfallende Oberflächenwasser der v.g. Straßen in den Graben parallel zur Schulstraße und wird dann durch den Durchlass abgeführt.

Die Ableitung des Oberflächenwassers (Schmutzwasser) in ein Gewässer ist genehmigungspflichtig und bedarf daher eines Planungsverfahrens. Eine Vorreinigung ist zwingend erforderlich. Aus diesem Grund erfolgte eine Begehung mit dem Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure. Eine entsprechende grobe Kostenkalkulation in Höhe von 25.000,00 € (brutto) wurde der Verwaltung vorgelegt.

 

Folgende Leistungen beinhaltet diese Kalkulation:

Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Vermessung, Wasserhaltung, Erdbau, Herstellen von Betonrinnen, Sandfang einschl. Zu- und Ableitung, Überfahrschutz im Kurvenbereich, Wiederherstellen der Stirnwand des Durchlasses, Entsorgung Abbruchmaterial, Baugrund und Planungsleistungen.

 

Als finanzielle Deckungsquelle empfiehlt die Verwaltung die Bereitstellung der Mittel aus folgenden Haushaltsstellen:

 

5410101-70601-5241010Regenentwässerungsanlagen

Haushaltsansatz einschl Übertragung der Mittel aus 2017          12.000,00 €

geplante Entnahme6.000,00 €

5410101-70601-5221000      Straßenunterhaltung         

Haushaltsansatz einschl Übertragung der Mittel aus 2017         29.000,00 €

geplante Entnahme         19.000,00 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

25.000,00 €

 

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5410101-70601-5241010         6.000,00 €

5410101-70601-5221000       19.000,00 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Beschluss (973 KB)