Vorlage - NI-057/2018

 
 
Betreff: Kostenpauschale Geburtstagsglückwünsche für Seniorinnen und Senioren
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:50.92
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.06.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow      
12.07.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2018_06_05_10_57_41

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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, ab dem 01.01.2019 zur Ehrung von Geburtstagen der Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr ein Blumenpräsent im Wert von 10 € durch den Bürgermeister zu überreichen.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 15.01.2009, Nr. 04-01/09 wurde beschlossen, daß die Gemeindevertretung  Niederfinow ab dem 01.01.2009 zur Ehrung von Geburtstagen für Bürger ab dem 65. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 80. Lebensjahr jährlich zwei Mal im Jahr eine zentrale Geburtstagsfeier durchführt. Dieser Beschluss kam nicht kontinuierlich zur Umsetzung. Tatsächlich wurde in den letzten Jahren aus dem Repräsentationsfonds des Bürgermeisters jeweils nach Bedarf und Entscheidung des Bürgermeisters Blumen erstattet u. a. für Seniorinnen und Senioren. Es wurden auch im Haushalt 2018 keine Mittel für Ehrungen und/oder Blumen zum Geburtstag zur Verfügung gestellt.

Den Seniorinnen und Senioren gratuliert der Bürgermeister zur Zeit jeweils alle 5 Jahre zum Geburtstag und überreicht dabei einen Blumenstrauß.

Es ist vorgesehen, periodisch alle 5 Jahre ab dem 60. Lebensjahr zum Geburtstag zu gratulieren und eine Pauschale von 10 € für das Präsent anzusetzen. Diese Regelung könnte ab dem 01.01.2019 in Kraft treten, da in 2018 keine Mittel dafür vorgesehen sind. Wenn in 2018 Bedarf besteht, sind die Mittel aus dem Repräsentationsfonds des Bürgermeisters zu bestreiten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

400,00 €

3150102-70100-5271600

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in Haushaltsplan 2019 zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018_06_05_10_57_41 (68 KB)