Vorlage - NI-059/2018 IV

 
 
Betreff: Beantwortung von Fragen der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
14.06.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow      
12.07.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der am 19.02.2018 von Herrn Dr. Gollner per E-Mail an das Amt Britz-Chorin-Oderberg gerichtete Fragenkatalog wird hiermit beantwortet:

Frage : In welcher Höhe wurden seit 2000 Beträge für welche Baumaßnahmen im Einzelnen und in welchen Jahren für die Kita ausgegeben?

Antwort: In der Kindertagesstätte wurden in den Jahren 2011 bis 2012 folgende Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt:

2011 10.679,00 € Fassadendämmung

2012 57.549,00 € Fassadendämmung

68.228,00 € gesamt

Abzüglich Bildungsinfrastrukturpauschale  44.487,00 €

verbleiben Eigenmittel Gemeinde23.741,00 €

Investitionen wurden 2011 bis 2013 nicht durchgeführt. Ab 2014 war das Amt B-C-O Träger der Kindertagesstätte.

Frage: In welcher Höhe fielen 2017 für die Kita Personalkosten an und welches ist die Schätzung für 2018?

Antwort:

Kindertagesstätte Spatzennest

Ergebnis 2016

Plan 2017

Ergebnis 2017

Plan 2018

  -  Personalaufwendungen

258.316,13

265.360,00

239.258,73

254.000,00

 

Frage: Welche Kosten hat die Gemeinde seit Gültigkeit des Besitzübernahmevertrages für das Krafthaus aufgeschlüsselt seit  Jahren getragen?

Antwort:

 

2014

2015

2016

2017

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses/ Zuschuss  Krafthaus

18.580,47

8.949,34

3.831,35

19.797,65

Frage: In welcher Höhe wurden Fördergelder dafür in welchen Jahren geleistet.

Antwort: Die Gemeinde Niederfinow hat vom Landkreis Barnim für die Betreibung der Touristinformation im Krafthaus folgende Zuschüsse erhalten:

2014

2015

2016

2017

Ansatz 2018

0 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

Weitere Erträge aus Zuschüssen wurden nicht vereinnahmt.

Frage: Das Amt legt den letzten Antrag des Amts um Fördergelder vor der Übernahme des Krafthauses durch die Gemeinde vor. (Er befindet sich in einem Ordner auf einem der Aktenwagen, die mir schon zweimal zur Akteneinsicht vorgelegt worden waren?

Antwort:  Fördermittel des Landkreises wurden in Höhe von 10.000 EUR bewilligt. Die Kopie des Bewilligungsbescheides 2018 wird nach Eingang nachgereicht.

Frage: Das Amt legt den Antrag an die Gemeinde vor, den Besitzüberlassungsvertrag abzuschließen, auf dem auch die seinerzeitigen Kosten des Krafthauses angegeben waren.

Antwort: Beschluss NI-01/2014

Übernahme des Krafthauses Niederfinow vom Amt Britz-Chorin-Oderberg

Die Gemeinde Niederfinow beantragt vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Überlassung des Krafthauses Niederfinow entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Besitzüberlassungsvertrages mit Wirkung ab  01.03.2014 befristet bis zum 31.12.2018 zuzüglich einer unbefristeten Verlängerungsoption. Die Gemeinde Niederfinow verpflichtet sich gegenüber dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Sicherstellung der Zweckbindung des Krafthauses als zentrale Touristinformation.

Frage: In welcher Höhe hat das Krafthaus seit Beginn des  Besitzüberlassungsvertrages, nach Jahren aufgeschlüsselt, Erträge abgeworfen?

Antwort:

Erträge

2014

2015

2016

2017

Entgelte

2.024,43

2.060,55

1.782,81

2.570,92

Zuschuss des Landkreises

0

10.000,00

10.000,00

10.000,00

Erträge gesamt

2.024,43

12.060,55

11.782,81

12.570,92

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses

18.580,47

8.949,34

3.831,35

19.797,65

 

Frage: In welcher Höhe hat der Parkplatz seit 2000 Erträge abgeworfen, aufgeschlüsselt nach Jahren?

Folgende Überschüsse bzw. Fehlbeträge wurden in den Jahren 2000 bis 2010 erwirtschaftet bzw. verzeichnet.

2000

2001

2002

2003

2004

2005

6.643,24 €

-2.741,56 €

3.771,93 €

32.995,08 €

-409,85 €

5.056,69 €

 

2006

2007

2008

2009

2010

00-10

-6.410,64 €

1.068,04 €

-1.250,17 €

1.915,24 €

24.327,41 €

64.965,41

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

49.855,98

44.560,23.€

22.353,97 €

47.690,86 €

11.556,74 €

42.831,47

 

2017

2017

2011-2017

22.748,19 €

28.472,00 €

270.069,44

Die Ermittlung der Werte für die Jahre 2013 bis 2017 erfolgt auf der Grundlage der vorläufigen Jahresabschlüsse mit Buchungsstand zum 30.12. des jeweiligen Jahres.

Frage: In welcher Höhe sind diese Beträge in den Gemeindehaushalt, ausnehmend das Krafthaus, eingegangen?

Antwort: Es sind grundsätzlich alle Einnahmen/Erträge des Parkplatzes im Gemeindehaushalt eingegangen und verbucht worden.

Frage: Welche Rückstellungen, nach Jahren aufgeschlüsselt,  wurden für den Parkplatz seit 2000 eingestellt?

Antwort: Es wurden noch keine Rückstellungen eingestellt. Die Prüfung, ob Rückstellungen erforderlich sind, erfolgt mit dem Jahresabschluss 2017. Nach aktueller Schätzung sollen Rückstellungen in Höhe von 15.000 EUR für die Körperschaftsteuer eingestellt werden.

Frage: Angeblich war der Haushalt seit Jahren ausgeglichen. Ist jetzt erstmalig seit Jahren nicht mehr ausgeglichen? Und ggf. seit wann? Oder ist er nur unter Inanspruchnahme von Rücklagen ausgeglichen und ggf. seit wann? (vgl. dazu insbes. S. 9)

Antwort: Nach aktuellem Buchungsstand und der Berechnung der Auflösung der Sonderposten und Abschreibungen ist der Haushaltsausgleich von 2011 bis 2012 und 2014 bis 2017 möglich. (Siehe auch Anlage zum Vorbericht - Seite 16). Das Jahr 2013 wird voraussichtlich mit einem Fehlbetrag von 48.797,79 EUR abgeschlossen werden.

Im Jahr 2018, das wurde auch in der GV erörtert, sind überdurchschnittlich hohe Aufwendungen für Sachverständige, nämlich 40.000 EUR eingestellt worden. Außerdem steigen die Aufwendungen für die an die Nachbargemeinden zu zahlenden Kostenausgleiche für Kindertagesstätten an (Änderungen des Kita-Gesetzes, Anzahl der Kinder). Weitere Erörterungen sind dem Vorbericht und den Erläuterungen in den Produkthaushalten zu entnehmen. Sie wurden auch in der Sitzung der GV gegeben.

Frage: Für  die Choriner Straße sind 170 000 € eingestellt. Welch Maßnahmen sind dort genau vorgesehen? Wer hat die Kostenschätzungen abgegeben? Warum wurde die Gemeindevertretung wegen dieses enorm hohen Betrages bisher nicht konsultiert? IN welcher Weise werden dabei Anlieger zur Kasse gebeten werden?

Antwort: Die Erläuterungen hierzu wurden im Entwicklungsausschuss am 30.05.2018 gegeben.

Frage: Auf S. 159 werden Kosten der Bewirtschaftung ohne nähere Erläuterung angesetzt. Werden zweimal Energiekosten angesetzt? Welche Bewandtnis hat es mit den Beträgen von 1000 und 3180 € wohl für Wasser? Wofür genau sind die 600 für Wasser und 800 € für Versicherungen? Es ist dort eine Kostenerhöhung von 940 im Jahr 2016 auf 3666 in 2017 zu verzeichnen. Was ist der Grund für diese extreme Steigerung?

Antwort: Auf Seite 159 / Entwurf vom 02.02.2018 sind diese Angaben nicht nachzuvollziehen,  es ist wahrscheinlich die Seite 139 gemeint.

Im Produkt -Touristische Einrichtungen sind Parkplatz und Krafthaus zusammengefasst.

Die Bezeichnung unter dem Konto 5241000 ist zu korrigieren, es handelt sich hier um allgemeine Bewirtschaftungskosten.

Wasser/Abwasser (600,00 EUR), Energie (3.180,00 EUR), Versicherungen (1.134,00 EUR) werden gesondert ausgewiesen.

1.000 EUR sind für Reinigung und Sanitärbedarf angesetzt, nicht für Wasser.

Frage: Wo sind die Kita Kosten (Umlage) aufgeführt und wie hoch sind diese, ausschließlich der Kosten bzw. Zahlungen an bzw. von anderen Kitas wie Eberswalde und Falkenberg?

Antwort: Die Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten sind im Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow 2018 wie folgt geplant:

Produkt: 3650100 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft

- Kostenausgleichszahlung für die Kita Spatzennest / Seite 8262.558,00 EUR

Produkt: 3650300 Tageseinrichtungen für Kinder in Nachbargemeinden

Seite 85 - 27.000,00 EUR Kostenausgleichszahlungen an Nachbargemeinden, überwiegend an die Stadt Eberswalde

Frage: Was bedeuten die Kosten von 140 000 € an andere Kitas? An wen gehen sie und für wie viele Kinder?

Antwort: Die Ausgleichzahlungen von 136.000 EUR (Abschläge geplant 2017 140.000 EUR) wurden im Jahr 2017 an das Amt Britz-Chorin-Oderberg für den Zuschussbedarf (Einzahlungen./ Auszahlungen) zur Kindertagesstätte „Spatzennest“ für die Jahre 2014 bis 2016 geleistet.

Weiterhin sind 2017 45.000 EUR Kostenausgleichszahlungen an das Amt für das Jahr 2017 geplant.

 

 

Frage: Die Beträge für Straßenreparaturen sind auf 30 000 € aufzustocken bzw. zu übertragen.

Antwort: Es wurden auf der Grundlage des § 24 KomHKV 14.000 EUR nicht verbrauchte Mittel in das Haushaltsjahr 2018 übertragen und stehen jetzt für die Durchführung von Reparaturen zur Verfügung.

Frage: Die Kosten für Fachgutachten zu allgemeinen Rechtsfragen müssen angesichts der Stellungnahme der Kommunalaufsicht auf 40 000 € erhöht werden.

Antwort: Die GV hat am 08.03.2018 Festlegungen getroffen, die in den Haushaltsplan eingeflossen sind.

Frage: Daneben ist der Betrag, den der letzte Haushalt für die Rechtsfrage Lieper Schleuse vorsieht, nach 2017 gesondert und zusätzlich  übertragen werden. Der Amtsdirektor ist offenbar der Ansicht, es gebe den § 2 Abs. 3 BbgStrg nicht bzw könne nicht angewendete werden obwohl die WSV gerade dazu nicht Stellung nimmt.

Antwort: Festlegung der GV - Ansatz 2018 10.000 EUR

Frage: Die Gemeinde hat noch nicht die Aufstellung der Stundenabrechnung der Bauhofes, auch nicht hinsichtlich der künftigen Stunden, obwohl die Gemeinde Hohenfinow darüber schon am 15.2. in ihrer Gemeindevertretung entschieden hat.

Antwort: Mit Beschluss NI-025/2018 beschloss die Gemeindevertretung die Prioritätenliste für die Leistungen des BBH 2018.

 

Damit sind aus Sicht der Amtsverwaltung die Fragen aus der o.g. Mail beantwortet.