Vorlage - CH-041/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt :
Sachverhalt:
Am 12.05.2014 wurde die letzte Hauptprüfung, am 25.09.2017 die letzte „Einfache Prüfung“ nach DIN 1076 durchgeführt. Es wurden erhebliche Mängel und Schäden festgestellt.
Der Brücke wurde in Auswertung der Prüfungen die Bauzustandsnote 3,0 zugewiesen. Der Beton der Überbauplatte ist großflächig karbonatisiert und die Betondeckung unzureichend. Die Betonoberflächen weisen vielfach Poren, Lunker und Abplatzungen auf mit freiliegender und korrodierter Bewehrung. An der Unterseite der Platte markieren sich korrodierte Nagel- und Drahtreste sowie Stahlhaken, die zur Befestigung der Platte auf den Stahlträgern dienen. Die Stahlträger und die Pendelstützen sind vollständig angerostet, teilweise noch vorhandenen Beschichtungen blättern großflächig ab, Fahrbahnübergangskonstruktionen sind undicht, ebenso die Querfugen in der Platte oberhalb der Pendelstützen. Der Fahrbahnbelag hinter den Brückenenden ist teilweise abgesackt und Oberseite der Brückenplatte ist stark abgewittert. Die Standsicherheit der Fahrbahntafel und damit auch der Brücke ist beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit der Brücke wird durch die nicht fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausbildung der gesamten Brückenoberseite eingeschränkt. Hierbei sind vorrangig die Geländer, die Böschungsausbildung im Widerlagerbereich und die Fahrbahnausbildung zu erneuern. Da diese Brücke einen Wirtschaftsweg/ Ortsverbindung darstellt, hat diese erhebliche Auswirkung auf die Beförkerungsentwicklung und der Tourismusentwicklung. Sie dient ebenfalls dem Erhalt der Infrastruktur. Die Gemeinde Chorin ist finanziell nicht in der Lage diese erforderliche Gesamtinvestition der Instandsetzung der vorhanden Überführung der DB aus reinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund wurde bereits der Projektaufnahmebogen, der Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit des Vorhabens ist, bei der LAG Barnim e.V. (Verein zur Förderung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER-Region des Kreises Barnim) eingereicht. Mit Schreiben vom 30.01.2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass dem Vorhaben das positive Votum erteilt wurde. Somit muss bis zum 30.06.2018 der vollständige Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Grundlage der Antrages ist der Bauwerksentwurf vom 17.11.2017 (überarbeitete Fassung von 2017)
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |