Vorlage - CH-041/2018

 
 
Betreff: Sanierung Brücke über die Anlagen der DB AG, Golzower Weg 16230 Chorin OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
14.06.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt :

  1. Die Instandsetzung der Brücke über die Anlage der DB AG, Golzower Weg in im OT Chorin gemäß Bauwerksentwurf vom 17.1.2017
  2. Den Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) fristgerecht durch die Verwaltung einzureichen

 

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Sachverhalt:

 

 Am 12.05.2014 wurde die letzte Hauptprüfung, am 25.09.2017 die letzte „Einfache Prüfung“ nach DIN 1076 durchgeführt. Es wurden erhebliche Mängel und Schäden festgestellt.

 

Der Brücke wurde in Auswertung der Prüfungen die Bauzustandsnote 3,0 zugewiesen.

Der Beton der Überbauplatte ist großflächig karbonatisiert und die Betondeckung  unzureichend. Die Betonoberflächen weisen vielfach Poren, Lunker und Abplatzungen auf mit freiliegender und korrodierter Bewehrung. An der Unterseite der Platte markieren sich korrodierte Nagel- und Drahtreste sowie Stahlhaken, die zur Befestigung der Platte auf den Stahlträgern dienen.

Die Stahlträger und die Pendelstützen sind vollständig angerostet, teilweise noch vorhandenen  Beschichtungen blättern großflächig ab, Fahrbahnübergangskonstruktionen sind undicht, ebenso die Querfugen in der Platte oberhalb der Pendelstützen.

Der Fahrbahnbelag hinter den Brückenenden ist teilweise abgesackt und Oberseite der Brückenplatte ist stark abgewittert.

Die Standsicherheit der Fahrbahntafel und damit auch der Brücke ist beeinträchtigt.

Die Verkehrssicherheit der Brücke wird durch die nicht fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausbildung der gesamten Brückenoberseite eingeschränkt. Hierbei sind vorrangig die Geländer, die Böschungsausbildung im Widerlagerbereich und die Fahrbahnausbildung zu erneuern.

Da diese Brücke einen Wirtschaftsweg/ Ortsverbindung darstellt, hat diese erhebliche Auswirkung auf die Beförkerungsentwicklung und der Tourismusentwicklung. Sie dient ebenfalls dem Erhalt der Infrastruktur.

Die Gemeinde Chorin ist finanziell nicht in der Lage diese erforderliche Gesamtinvestition der Instandsetzung der vorhanden Überführung der DB aus reinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Aus diesem Grund wurde bereits der Projektaufnahmebogen, der Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit des Vorhabens ist, bei der LAG Barnim e.V. (Verein zur Förderung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER-Region des Kreises Barnim) eingereicht.

Mit Schreiben vom 30.01.2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass dem Vorhaben das positive Votum erteilt wurde.

Somit muss bis zum 30.06.2018 der vollständige Antrag auf Förderung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.

Grundlage der Antrages ist der Bauwerksentwurf vom 17.11.2017 (überarbeitete Fassung von 2017)

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung                 I-Nr.: 045-13-15

Haushaltsjahr(e)

604.000,00 €

9410103-30601-0961010

2018/2019/2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Fördermittel LEFL:   453.000,00 €

Eigenmittel:              151.000,00 €

(Bereitstellung der Eigenmittel erfolgen durch die beantragten Zuwendung im Rahmen des Investitionsprogramms des Landkreises Barnim für ländliche Räume –KT Beschluss Nr.: 202-15/17)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen