Vorlage - CH-050/2018

 
 
Betreff: Vergabeentscheidung "Ersatzneubau Kita "Sieben-Seen-Zwerge", Brodowiner Dorfstraße 19a, 16230 Chorin OT Brodowin - LOS 02.8 (Estrich)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
14.06.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Sieben-Seen-Zwerge“, Brodowiner Dorfstraße 19a, in Brodowin - LOS 02.8 – Estrich gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

Firma

NK Estrichbau GmbH

Edithawinkel 1

39108 Magdeburg

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat in der Sitzung am 30.01.2014 den Grundsatzbeschluss über den Ersatzneubau der Kindertagesstätte „Sieben-Seen-Zwerge“, Brodowiner Dorfstraße 19a, in Brodowin gefasst. Am 21.09.2016 wurde die Baugenehmigung und mit Bescheid vom 31.05.2018 der Nachtrag zur Änderung durch den Landkreis Barnim erteilt.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 02.8 (Estrich) erfolgte am 15.05.2018 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, am 22.05.2018 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 18.05.2018 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).

 

Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und von 3 Firmen abgefordert.

 

Zur Submission, die am 01.06.2018 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 3 Angebote vor.

 

Bieter

Angebotssumme brutto

1

7.200,45

2

11.069,02

3

10.395,36

 

Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind.

Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.

 

Die Firma NK Estrichbau GmbH, Edithawinkel 1, 39108 Magdeburg hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 6.984,44 EUR (inkl. Preisnachlass 3 %).

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

6.984,44 EUR

3650460-31302-0961010

2018 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen