Vorlage - CH-058/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, einen Fördermittelantrag für die Errichtung einer Furt im Nettelgraben am Standort „Eckernbrücke“ zu stellen und die Maßnahme nur bei einer 100 % Förderung umzusetzen.
Sachverhalt:
Aktuelle Situation Bis 2014 querte der „Sandkruger Weg“/“Am großen Ackerpfuhl“ den Nettelgraben in Form einer Feldsteinbrücke. Der Weg wurde hauptsächlich forst- und landwirtschaftlich sowie in geringem Umfang privat genutzt. Das Gewölbe der Brücke wurde seit dem Winterhalbjahr 2013/2014 durch einen oberhalb im Gewässer ansässigen Biber verstopft. In Folge des Wasserdruckes brach die Brücke ein. Seit dem ist eine Querung des „Nettelgraben“ an der Stelle unmöglich. Das Material der Brücke liegt seit dem im Gewässerprofil. Der Nettelgraben ist im Planungsabschnitt tief in das umgebene Gelände eingeschnitten und entwässert die angrenzenden wassergebundenen Landökosysteme. Die Durchgängigkeit des Gewässers ist zudem seit dem Einsturz der Brücke nicht mehr gegeben.
Vorhabenziele: Zielstellung des Vorhabens ist es, die eingestürzte „Eckernbrücke“ durch eine Furt zu ersetzen. Der durch den Biber bedingte Wasserstand oberhalb der ehemaligen Brücke soll hierbei erhalten bleiben. Um dies zu realisieren, ist der Bau einer langgestreckten Gleite unterhalb der Furt sowie die Anpassung der Wegebereiche beidseitig der ehemaligen Brücke notwendig. Die Maßnahme ist eine Ergänzung zahlreicher, bereits umgesetzter Projekte zum Wasserrückhalt beziehungsweise zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Einzugsgebiet Ragöse/Nettelgraben (zahlreiche LWH-Maßnahmen im Nettelgraben; Furt Nettelgraben „Bullenwiesen“, Furt Ragöse oberhalb „Hopfengartensee“; Wiederherstellung Durchgängigkeit Ragöse in „Neuehütte“, „Ragöser Mühle“ und „Macherslust“). Konkrete Ziele: - Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers - Verbesserung der Strukturgüte des Gewässers - Wasserrückhalt zugunsten grundwasserabhängiger Landökosysteme - Nährstoffrückhalt - Verringerung des Unterhaltungsaufwandes
Nutzen des Projektes Neben dem Neubau eines Durchlasses bzw. der Errichtung einer Brücke wurde im Rahmen der Planung die Errichtung einer Furt am Standort untersucht. Die Entscheidung fiel zugunsten der Furt, da auf diese Weise der Wasserrückhalt in den Flächen oberhalb der Furt deutlich gefördert wird (geplante Wasserstandsanhebung: ca. 2,4 m!). Die Furt verbindet die Möglichkeiten der Passierbarkeit des Weges bei gleichzeitig hohen Wasserständen innerhalb des Grabensystems. Auf diese Weise wird die starke entwässernde Wirkung des sich tief in die Landschaft eingeschnittenen Nettelgrabens auf die angrenzenden Landökosysteme auf einer Länge von ca. 400 m gestoppt. Durch die deutliche Wasserstandsanhebung wird der regionale Grundwasserstand zugunsten der angrenzenden grundwasserabhängigen Landökosysteme angehoben sowie das Retentionsvolumen innerhalb des Talraumes erhöht (Beitrag zum Hochwasserschutz; Nährstoffrückhalt). Durch den Bau einer Furt bleibt die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers (gegenüber einem geplanten Durchlass) zudem weiterhin erhalten (Beitrag Gewässerökologie/-struktur). Die Brücke als technisches Bauwerk wird beseitigt und hierdurch die Strukturgüte sowie die ökologische Durchgängigkeit lokal verbessert. Durch den Bau einer Furt verringert sich zudem der zukünftige Aufwand der Gewässerunterhaltung. Nach bisherigen Erfahrungen wurden Furten von Bibern noch nie als Staupunkt gewählt. Zudem orientiert sich der geplante Wasserstand an dem vom Biber eingestellten Wasserstand, sodass ein weiter Anstau durch den Biber als unwahrscheinlich anzusehen ist. Die Planung steht im Einklang mit FFH-Managementplan.
Zielstellung Zielstellung des Vorhabens ist es vielmehr, den Nettelgraben im Projektabschnitt so umgestalten, dass der Abschnitt langfristig keiner Gewässerunterhaltung mehr bedarf. Der Bereich der Furt selbst ist Teil eines Forstweges, zu dessen Unterhaltung der Landesbetrieb Forst Brandenburg verpflichtet ist.
Für die geplante Maßnahme ist mithin eine 100%ige Förderung erforderlich. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten bestehen nicht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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