Vorlage - HO-022/2018
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow genehmigt zur Sicherung der anteilig anfallenden Kosten aus der Kreuzungsvereinbarung für die Erneuerung des Bahnüberganges Bahn-km 55,22 einen überplanmäßigen Aufwand im Jahr 2018 in Höhe von 19.000 € im Sachkonto 5410101-40601-5221010. Die Finanzierung erfolgt aus investiven Schlüsselzuweisungen (Sonderrücklage IP). Die ertragswirksame Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung wird im Sachkonto 5410101-40601-4571100 im Jahr 2018 in Höhe von 19.000 € als außerplanmäßiger Ertrag genehmigt.
Die unter der Investition-Nr. I092-16-02 geplanten Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 19.000,00 € sind damit für die Deckung der Instandhaltungsaufwendungen für die v.g. Maßnahme gebunden.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow hat in ihrer Sitzung am 16.06.2016 die Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§3, 13EkrG für die Erneuerung des Bahnüberganges BÜ „Bf Niederfinow“, Bahn-km 55,22 auf der Grundlage des Kreuzungsplanes mit der DB Netz AG zuschließen und die anteilige anfallenden Kosten zu tragen und in den Haushalt 2017 einzustellen, beschlossen. 19.000,00 € wurden aus der Investiven Schlüsselzuweisung im Haushalt 2018 unter der Kontierung 5410102-40601-0961010 als Investitionsauszahlung bereitgestellt. Mit der Übergabe der ersten Teilrechnung vom 12.04.2018 wurde festgestellt, dass es sich hier nicht, wie geplant, um eine Investition handelt. Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgte eine Anpassung/Instandsetzung des angrenzenden Gehweges. Aus diesem Grund muss die Begleichung und Verbuchung der anteilig anfallenden Kosten nach § 13 Abs. 1 EkrG über Unterhaltung von Nebenanlagen unter der Kontierung 5410101-40601-5221010 im Ergebnishaushalt erfolgen. Wegen der Planung der Maßnahme als Investition und der Höhe des Betrages ist es nach § 22 der KomHKV Bbg sowie nach § 5 Punkt 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfinow erforderlich, den im Ergebnishaushalt entstehenden außerplanmäßigen Aufwand der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Deckung der erforderlichen Mittel ist wie folgt möglich:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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