Vorlage - LS-028/2018

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen für die Instandsetzung der Gartenstraße im OT Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.06.2018 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, auf der Grundlage des geprüften Angebots aus der beschränkten Ausschreibung für die Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten in der Gartenstraße im OT Lunow gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

Firma

STRABAG AG

Direktion Nord-Ost

Gruppe Templin

Schützenweg 5

17268 Templin

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen plant die Instandsetzung der Gartenstraße im OT Lunow.

 

Im Bereich zwischen den Flurstücken 414/1 (Gartenstraße - Stichweg) und 447 (Gartenstraße 5) der Flur 9 der Gemarkung Lunow soll die Gartenstraße eine Asphalttragdeckschicht, die an die vorhandene Gehweganlage anschließt, erhalten.

 

Zur Regenwasserableitung dient ein dreireihiges Bordgerinne, das als Mulde ausgebildet und mit einer Neigung von 2,5 % angelegt wird.

 

Die Maßnahme „Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten Anliegerstraße „Gartenstraße“ in Lunow“ wurde beschränkt ausgeschrieben. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Zur Submission, die am 07.06.2018 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lag ein Angebot vor.

 

Die Wertung des eingereichten Angebotes erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass das eingereichte Angebot gemäß VOB/A gültig ist. Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen liegen vollständig vor. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

Da nur eine Firma ein Angebot abgab, wurde zur Herstellung einer angemessenen Vergleichbarkeit des Angebots mit marktüblichen Preisen die Kostenschätzung des Ingenieurbüros vom 25.08.2017 verwendet.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung des Bieters gewesen ist. Die Firma sollte dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Die Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Bereich Brandenburg Ost, Gruppe Templin, Schützenweg 5, 17268 Templin hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 162.000,06 EUR.

 

Da die Angebotssumme um ca. 30.000 EUR unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros liegt, wird die Möglichkeit der Erweiterung der Instandsetzungsarbeiten auch für den Bereich des „Stichwegs“ der Gartenstraße (bis zur Wendestelle) geprüft.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

162.000,06 EUR

5410102-61601-5221000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen