Vorlage - LS-030/2018

 
 
Betreff: Vereinsförderung Begegnungszentrum Lunow e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.06.2018 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen abgelehnt   
Anlagen:
Anlage 1 LS-030_2018
Anlage 2 LS-030_2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt dem Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. einen zweckgebundenen Investitionsschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.

 

Der Zuschuss soll sich auf die Investition Tipis“ in voller Höhe (6.660,00 €) und anteilig auf die Investition Spielanlage (340,00 €) verteilen.

 

Für diesen Investitionsschuss muss ein Zuwendungsbescheid ergestellt werden mit folgenden Mindestinhalten:

 

-          Das wirtschaftliche Eigentum des mit dem Investitionszuschusss erworbenen Vermögens bleibt nicht bei der Kommune.

-          Die Kommune hat bei zweckfremder Verwendung einen Gegenleistungsanspruch (Rück-zahlungsanspruch).

-          Die Nutzungsdauer (Bindungsfrist) beträgt: 6 Jahre bei Zelte/Tipi und 8 Jahre bei Spielge-räte.

 

Als Verwendungsnachweis sind die Rechnungen im Original vorzulegen.

 

Mit Beschluss wird der überplanmäßige Aufwand im Kostenträger 2810102 Sachkonto 5318000 in Höhe von 7.000,00 € genehmigt.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. hat folgende Anschaffungen getätigt:

 

-          Kauf zweier Tipis in Höhe von 6.660,00 € (siehe Anlage 1),

 

-          Kauf/Liefern inkl. Montage einer Spielanlage in Höhe von 6.247,50 € (siehe Anlage 2).

 

Der Verein bittet um einen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 7.000,00 €.

 

Der Zuschuss soll sich auf die Investition „Tipis“ in voller Höhe (6.660,00 €) und anteilig auf die Investition „Spielanlage“ (340,00 €) verteilen.

 

Für diesen Investitionsschuss muss ein Zuwendungsbescheid mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:

-          Das wirtschaftliche Eigentum des mit dem Investitionszuschusss erworbenen Vermögens bleibt nicht bei der Kommune.

-          Die Kommune hat bei zweckfremder Verwendung einen Gegenleistungsanspruch (Rückzahlungsanspruch).

-          Die Nutzungsdauer (Bindungsfrist) beträgt 6 Jahre bei Zelte/Tipi und 8 Jahre bei Spielgeräte.

 

Als Verwendungsnachweis sind die Rechnungen im Original vorzulegen.

 

Der Überplanmäßige Aufwand kann aus dem Mehrertrag der Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

7.000,00 €

2810102-61206-5318000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

6110103-60100-4111000

 

verfügbar 24.600,00 € Mehrertrag Schlüsselzuweisung

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 LS-030_2018 (572 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 LS-030_2018 (522 KB)