Vorlage - AA-031/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Amtsausschusses, getroffene Eilentscheidung zur Änderung der Auftragssumme für die Beschaffung des TLF4000 (Beschluss AA-012/2018) um 12.891,97 € auf 227.387,66 €.
Sachverhalt:
Der Amtsschuss hat mit dem Beschluss AA-012/2018 den Auftrag zur Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 an die Firma Magirus GmbH legitimiert. Das Auftragsvolumen belief sich auf 214.495,69 €. Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurden 230.000 € für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges in Ansatz gebracht. Das in der Ausschreibung des Auftrages beschriebene Tanklöschfahrzeug (TLF) entsprach nicht der Norm DIN 14530-21 für ein TLF4000. Laut Norm muss ein TLF4000 mit einem Schaummittelbehälter (mind. 500 Liter) sowie einem Schaum-Wasser-Werfer auf dem Fahrzeugaufbau versehen sein. Diese Kennnis lag zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht vor. Da laut Leistungsverzeichnis dies von der Amtsverwaltung nicht gefordert wurde, erhielten die Angebote nicht die Kosten der Schaum-Komponenten. Auf Grundlage dieser Angebote wurde der Auftrag an die Firma Magirus GmbH vergeben. Nach der Auftragsvergabe wurden mit einem Außendienstmitarbeiter der Magirus GmbH kleine Änderungen besprochen. Diese Änderungen sind für die Anpassung des Löschfahrzeuges an die örtlichen und taktischen Gegebenheiten notwendig gewesen. Die Auftragssumme wurde hierbei nicht überschritten. Im Laufe der Planungsgespräche wies der Außendienstmitarbeiter daraufhin, dass für die Abnahme des Fahrzeuges ein Antrag auf Sondergenehmigung bei der Landesprüfstelle Brandenburg (LSTE) gestellt werden muss. Dies ist notwendig, da das TLF4000 ohne Schaum-Komponenten ausgestattet ist und es die DIN 14530-31 nicht mehr erfüllt. Der Antrag auf Sondergenehmigung wurde gestellt, jedoch von der LSTE abgelehnt. Als Folge dessen muss das Fahrzeug mit einem Schaummittelbehälter (500 Liter) sowie einem Schaum-Wasser-Werfer auf dem Fahrzeugaufbau versehen werden. Diese Änderungen machen es notwendig, die Auftragssumme um 12.891,97 € auf 227.387,66 € zu erhöhen. Die Entscheidung über die Änderung des Auftragswertes ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar, weil der zeitliche Ablauf im Prozess der Beschaffung des TLF4000 eingehalten werden muss, um eine fristgerechte Lieferung des Fahrzeuges im April 2019 zu realisieren. Dies ist insbesondere notwendig, um die Löschwasserversorgung im Bereich Britz/ Chorin zu stabilisieren. Nach Indienststellung des neuen TLF4000 werden dann 4500 l mehr Löschwasser für den Erstangriff vorgehalten.
Eilentscheidung:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Änderung der Auftragssumme für die Beschaffung des TLF4000 (Beschluss AA-012/2018) um 12.891,97 € auf 227.387,66 €.
Britz, den ………………………… 2018
Jörg Matthes Martin Host Amtsdirektor Vorsitzender des Amtsausschusses
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |