Vorlage - OD-045/2018
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung« entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Die aktuelle »Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg« vom 6. Mai 2017 ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft. Im Rahmen der Anwendung der Satzung wurde festgestellt, dass die Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin nicht ihrem tatsächlichen Aufwand entspricht.
Insbesondere unter Berücksichtigung der vielfältigen Verpflichtungen der Bürgermeisterin der Stadt Oderberg im Vergleich zu anderen Kommunen des Amtes, scheint eine Orientierung der monatlichen Aufwandsentschädigung zumindest an der Gemeinde Liepe angebracht.
Die Verwaltung schlägt deshalb eine Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung von hundert auf zweihundert Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2018, vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |