Vorlage - CH-059/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die entstandenen Kosten für die Werterhaltungsmaßnahmen im Objekt Sportlerheim, Brodowiner Dorfstraße 61 in 16230 Chorin in Form einer Zuwendung im Rahmen der Vereinsförderung 2018 zu gewähren.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 781,60 €.
Sachverhalt:
Der SG Brodowin 63 e.V. stellt den Antrag auf Gewährung von verauslagten Mitteln für Werterhaltungsmaßnahmen im Objekt „Sportlerheim“, Brodowiner Dorfstraße 61 in 16230 Chorin (Anlage 1).
Es wurden Renovierungsmaßnahmen in der Winterpause des Spielbetriebs durchgeführt. Das Material erhielt der Verein in Form einer Sachspende.
Die fachgerechte Verlegung von Fliesen führte die Firma „Holzbau & Innenausbau Denny Gerner“, Brodowiner Dorfstraße 21, 16230 Chorin durch. Hier sind Kosten in Höhe von 781,60 € entstanden (Anlage 2), die der Verein bereits in Vorleistung erbracht hat (Anlage 3).
Der Verein ist nicht in der Lage, allein aus Mitgliedsbeiträgen, geringfügigen Fördermitteln und Spenden diesen hohen finanziellen Aufwand zusätzlich zu den bestehenden laufenden Kosten für die Teilnahme am Spielbetrieb, die Aufrechterhatlung des Vereins, den Erhalt und die Pflege der Sportanlage einschließlich des Sportlerheims und die Bereitstellung von Sportgeräten und Spielausrüstung zu decken.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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