Vorlage - BR-049/2018
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt folgende Schließzeiten der Kindertagesstätte „Britzer Strolche“ für das Jahr 2019:
Sachverhalt:
Die Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz bezieht sich unter § 6 Hausordnung auf Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtung. Die Schließzeiten werden durch den Kita-Ausschuss festgelegt und durch den Träger beschlossen. Bei unabwendbarem Betreuungsbedarf können Kinder auf schriftlichen Antrag (mit Begründung der Notwendigkeit) in einer Einrichtung der Gemeinde Britz oder des Amtes Britz-Chorin-Oderberg betreut werden.
Folgende Schließzeiten hat der Kita-Ausschuss für 2019 festgelegt:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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