Vorlage - LI-028/2018 IV
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Sachverhalt: Die Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Liepe sowie des Jahresabschlusses 2011 wurde durch das Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH –IPM- beratend begleitet. Aus diesem Grund fügen wir zur Beantwortung der durch Frau Susanne und Herrn Hans-Peter Anders angesprochenen Fragen das Schreiben des v.g. Instituts vom 28.05.2018 bei.
Ergänzend dazu sollen folgende Erörterungen zur Beantwortung beitragen:
Auflösung der Sonderposten Die Übersichten über die Sonderposten enthalten die Stände zum 1.1. (Spalte 3) und 31.12. (Spalte 4) des jeweiligen Haushaltsjahres. Die Positionen für die dem Haushaltsjahr 2011 folgenden Jahre (mittelfristiger Ergebnisplanzeitraum) zeigen den geplanten Stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2011 für die Jahre 2012-2014. Die Höhe der Sonderposten und der Auflösungsbeträge wurden erst nach dem Zeitpunkt der Erstellung der Haushaltsplanentwürfe mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz im ermittelt. Die Auflösungsbeträge, das wird auch aus den Sonderpostenübersichten zu den Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 (Spalte 4) deutlich, sind tatsächlich höher, als ursprünglich geplant.
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Liepe war 2011 nur unter Verwendung der aus nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen angesparten Liquidität gegeben. Darin begründet sich die vermeintlich widesprüchliche Aussage zur Liquidität. Die Zahlungsverpflichtungen konnten eben nur durch den Einsatz dieser angesparten liquiden Mittel, die für Investitionen und die Instandhaltung der Infrastruktur zu einzusetzen sind, erfüllt werden. Sobald die Zahlungen für die geplanten Vorhaben im vollem Umfang fällig werden, ist von mit einer dauerhaften Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens auszugehen.
Schlussbericht zur Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 Die Leistung des RGPA wurde sorgfältig geprüft Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und nach den Inhalten des § 104 des Brandenburgischen Kommunalverfassung vollumfänglich geprüft. Es gibt keine Beanstandungen hinsichtlich der Prüfungsleistung. Eine Fehlleistung ist nicht festzustellen.
Eine große Zahl der Fragen bezieht sich auf die erstmalige Erfassung und Bewertung des Vermögens der Gemeinde im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz, die ebenfalls umfassend geprüft worden ist.
Die Auswertung der Hinweise der Eheleute Anders mit dem RGPA wird erfolgen.
Weiterhin werden diese bei der Erarbeitung des Rechenschaftsberichts zum Jahresabschluss 2017 berücksichtig.
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