Vorlage - CH-067/2018
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt
Sachverhalt:
Der Klostersteig in der Gemeinde Chorin im OT Chorin ist ein unbefestigter Weg und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Am Ende der Wohnbebauung Haus Nr.: 5 befindet sich eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin. Mit Schreiben vom 15.03.2018 weist der dort praktizierende Arzt nochmals auf diesen Zustand hin. Besonders bei Regenwetter ist die Befahrung kaum möglich. Da es keine andere Zuwegung zur Arztpraxis existiert muss dieser Weg in Anspruch genommen werden. Durch die Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Reparatur in Form einer dauerhaften Befestigung (Asphaltbauweise in einer Breite von 3 m) geprüft. Nach Anfragen an den Netzbetreiber EWE wurde uns mitgeteilt, dass in der Mitte der Fahrbahn eine Gasversorgungsleitung liegt. Eine Befürwortung dieser Maßnahme erfolgt nur, wenn Richrohre gesetzt werden. Die Lieferung dieser Richrohre/Straßenkappen erfolgt direkt durch die EWE NETZ GmbH. Des Weiteren befindet sich diese Zuwegung außerhalb der Satzung zur Abgrenzung Innen- und Außenbereich und befindet sich im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Eine Zustimmung des Biosphärenreservats ist hier zwingend erforderlich. Eine entsprechende Beteiligung wurde durchgeführt. Im Ergebnis wurde der geplanten Maßnahme in Asphaltbauweise unter der Voraussetzung mit heller Absplittung zugestimmt. Von der ursprünglichen Forderung der Verwendung heller Zuschlagsstoffe in der 10 cm dicken Asphalttragdeckschicht wurde nach Darstellung der finanziellen Situation Abstand genommen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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