Vorlage - CH-067/2018

 
 
Betreff: Reparatur Klostersteig im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
22.08.2018 
Entwicklungsausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.08.2018 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt

  1. Die Reparatur des Klostersteiges bis Haus Nr.: 5 in Asphaltbauweise, Ausbaubreite 3 m, mit heller Aufsplittung.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter eigenständig vorzunehmen.
  3. Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 23.000,00 € wird genehmigt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Klostersteig in der Gemeinde Chorin im OT Chorin ist ein unbefestigter Weg und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.

Am Ende der Wohnbebauung Haus Nr.: 5 befindet sich eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin.

Mit Schreiben vom 15.03.2018 weist der dort praktizierende Arzt nochmals auf diesen Zustand hin. Besonders bei Regenwetter ist die Befahrung kaum möglich. Da es keine andere Zuwegung zur Arztpraxis existiert muss dieser Weg in Anspruch genommen werden.

Durch die Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Reparatur in Form einer dauerhaften Befestigung (Asphaltbauweise in einer Breite von 3 m) geprüft.

Nach Anfragen an den Netzbetreiber EWE wurde uns mitgeteilt, dass in der Mitte der Fahrbahn eine Gasversorgungsleitung liegt.

Eine Befürwortung dieser Maßnahme erfolgt nur, wenn Richrohre gesetzt werden. Die Lieferung dieser Richrohre/Straßenkappen erfolgt direkt durch die EWE NETZ GmbH.

Des Weiteren befindet sich diese Zuwegung außerhalb der Satzung zur Abgrenzung Innen- und Außenbereich und befindet sich im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

Eine Zustimmung des Biosphärenreservats ist hier zwingend erforderlich. Eine entsprechende Beteiligung wurde durchgeführt.

Im Ergebnis wurde der geplanten Maßnahme in Asphaltbauweise unter der Voraussetzung mit heller Absplittung zugestimmt. Von der ursprünglichen Forderung der Verwendung heller Zuschlagsstoffe in der 10 cm dicken Asphalttragdeckschicht wurde nach Darstellung der finanziellen Situation Abstand genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

30.000,00 €

541010-90601-5221000

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

23.000,00 € aus 6110103-30100-411000 (aus überplanmäßigen Erträgen der Schlüsselzuweisungen)

7.000,00 € aus 541010-90601-5221000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen