Vorlage - BR-051/2018 IV

 
 
Betreff: Beratung zur Haushaltsplanung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:20.21
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
20.08.2018 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen  (BR-051/2018 IV)
Anlagen:
2018-08-16 Anlage zu BV-051.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Anlage befindet sich der Entwurf des Haushaltsplans 2019 für die Produkte/Teilhaushalte

 

28101

Heimat- und Kulturpflege

31501

Seniorenarbeit

36511

Kita »Britzer Zwergenschloss« Britz

36512

Hort »Britzer Strolche« Britz

36601

Jugendfreizeiteinrichtungen

 

An einzelnen Konten sind Bemerkungen angebracht, die den Ansatz erläutern. Die meisten Ansätze ergaben sich aus der Rechnungslegung des Vorjahres bzw. aus Verträgen.

 

Von den Kitaleiterinnen wurden zum 30.05. und 31.05.2018 Zuarbeiten zu folgenden Konten nach Abfrage durch die Amtsvewaltung gemacht:

 

0821010

Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung

0822010

Zugang GwG (AHK con 150 EUR bis 1.000 EUR netto)

5211000

Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen

5211001

Unterhaltung der Gebäude

5222001

Aufwendungen für den Erwerb geringstwertiger Wirtschaftsgüter (AHK bis 150 EUR)

5222002

Kleinstreparaturen an Geräten und Ausrüstung

5261000

Aus- und Fortbildung

5271040

Ausflüge, Fahrten, Wettbewerbe

5271700

Spiel- und Beschäftigungsmaterial

 

Diese Zuarbeiten sind in den Haushaltsansätzen berücksichtigt worden.

 

Im Saldo ergibt sich für die Produkte folgende Ergebnisse:

 

Produkt

Erträge

Aufwendungen

Saldo

28101

0 €

29.000,00 €

-29.000,00 €

31501

0 €

5.750,00 €

-5.750,00 €

36511

590.920,50 €

803.339,50 €

-212.419,00 €

36512

232.038,50 €

328.403,20 €

-96.364,70 €

36601

12.102,64 €

28.051,52 €

-15.948,88 €

 

 

Summe

-359.482,58 €

 

Zu beachten ist, dass für die Kitas die Werte für die Abschreibungen dem Hauptamt nicht vorlagen und das Ergebnis nochmals dezimieren. Auch finden der Kita-Neubau und die anteiligen Kosten für die Umgestaltung des Schulgeländes zum Schulcampus bei der Betrachtung des Haushaltes 2019 noch keine Berücksichtigung.